Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.341
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Frage 15:
Wie hoch waren die Kosten für die Broschüre Masterplan Radverkehr 2030 insgesamt? (Bitte nochmals um detaillierte Aufstellung.)
Antwort:
Für die Broschüre fielen die in der Antwort auf Frage 8 angeführten Produktionskosten von € 7.252,76 an.
Frage 16:
Ist es richtig, dass es sich beim Masterplan Radverkehr 2030 um eine unverbindliche Richtlinie handelt, und wenn ja, wie rechtfertigt man die Kosten für die Erarbeitung des Masterplans Radverkehr 2030 bzw. die Produktion der Drucksorten?
Antwort:
Der Masterplan Radverkehr 2030 bezieht seine Verbindlichkeit aus dem Arbeitsprogramm 2018–2024 sowie aus den Beschlüssen von Stadtsenat und
Gemeinderat. Die Steuerungsgruppe "Radland Tirol" sieht im Masterplan
Radverkehr 2030 der Stadt Innsbruck einen wesentlichen Beitrag für die Förderung des Radverkehrs. Die Umsetzung der formulierten Maßnahmen wird
in Entsprechung der Beschlüsse zum Tiroler Radkonzept, den zugehörigen
Förderrichtlinien und nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten vom
Land Tirol unterstützt. Dazu sind für den Bereich Infrastruktur entsprechende projektbezogene Förderanträge einzureichen. Ebenso setzen die
Fördervorgaben des Bundes "klimaaktiv" Konzepte und Strategien zur
Förderung des Fahrradverkehrs und zur Bewusstseinsbildung voraus (bei
der Umsetzung bewusstseinsbildender Maßnahmen winkt ein Förderbonus
von 5 %). Die Ausarbeitung des Masterplans Radverkehr 2030 erleichtert
daher den Zugang zu Förderungen des Landes und des Bundes.
Der Masterplan ist keine Richtlinie, sondern formuliert die Handlungsstrategie für die Stadtführung, auf der Seite der politischen RepräsentantInnen
und auf der Seite der Stadtverwaltung. Handelnde sind aber auch Interessensgruppen und rechtlich institutionalisierte Interessensvertretungen, Medienschaffende und MeinungsbildnerInnen – und ganz besonders alle Radfahrenden.
Aus der Vielfalt des oben beschriebenen Zielpublikums der Handlungsstrategie ergibt es sich, dass zweckmäßigerweise eine Druckversion aufgelegt
wird, welche im Bedarfsfalle im langen Zeitraum von zehn Jahren "zur Hand
genommen" werden kann.
Frage 16:
Warum scheint StRin Mag.a Schwarzl in der Broschüre, welche nach ihrer Abwahl
als Bürgermeister-Stellvertreterin gestaltet und gedruckt wurde, immer noch als
Bürgermeister-Stellvertreterin auf?
Antwort:
Das ressortführende Mitglied des Stadtsenates Mag.a Uschi Schwarzl war
zum Zeitpunkt der Ausarbeitung sowie zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
in Stadtsenat und Gemeinderat 1. Bürgermeister-Stellvertreterin. In der damals veröffentlichten digitalen Version ist Mag.a Schwarzl daher richtigerweise in ihrer damaligen Funktion als 1. Bürgermeister-Stellvertreterin genannt. In der später erschienenen Druckversion vom Mai 2021 wird
Mag.a Schwarzl in der Funktionsbezeichnung "Stadträtin" genannt.
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