Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.365
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(zu Punkt 76.10)
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Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 29.09.2021
Antrag Erstellung eines Doppelbudgets für die Jahre 2022 und 2023, Zurückweisung
bzw. Aufsichtsbeschwerde; Zahl GfGR/220/2021;
ANFRAGE von Bgm.-Stellv. Lassenberger vom 23.07.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Bgm.-Stellv. Lassenberger hat am 23.07.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren
einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Am 21.07.2021 wurde folgende APA-Meldung veröffentlicht:
Auszug APA Meldung:
"Regionalbehörde/Regionalpolitik/Öffentliche Finanzen/Tirol
Innsbrucker Budget-Streit: Land sieht Willi im Unrecht
Untertitel: Willi hätte Doppelbudget-Antrag von ÖVP, FI und Teilen der SPÖ nicht
zurückweisen dürfen - Bürgermeister legte nun eigenes Gutachten von Karl Weber
vor - Will Sondersitzung einberufen"
Nachdem die Diskussion über die Finanzen der Stadt Innsbruck vergangenen
Donnerstag in einer Aufsichtsbeschwerde gemündet hatte - Bgm. Willi (GRÜNE) hatte
einen von einer Allianz aus Ex-KoalitionspartnerInnen und Oppositionsparteien
gestellten Antrag auf ein Doppelbudget 2022/23 abgewiesen -, hat die
Landesaufsichtsbehörde die Entscheidung von Bgm. Willi als "unrechtmäßig"
zurückgewiesen. Bgm. Willi selbst will das Ergebnis "akzeptieren" und eine
Sondersitzung des Gemeinderates einberufen.
In ihrer Stellungnahme vom Dienstag verpflichtete die Gemeindeabteilung Herrn
Bürgermeister, umgehend eine weitere Sitzung einzuberufen. Es sei "rechtlich
möglich, dass vom Gemeinderat der Stadt Innsbruck zeitgleich mit dem Voranschlag
für das Finanzjahr 2022 auch der Voranschlag für das Finanzjahr 2023 beschlossen
wird", führte die Behörde aus. Der Antrag der 14 Gemeinderatsmitglieder am
Donnerstag sei - anders als von Herrn Bürgermeister behauptet - "nicht rechtswidrig"
gewesen, Bgm. Willi hätte den Tagesordnungspunkt daher auch behandeln müssen.
Die Klubobmänner von ÖVP, SPÖ und "Für Innsbruck" (FI) hatten am Freitag
gemeinsam die Aufsichtsbeschwerde eingebracht.
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