Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.373

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(zu Punkt 77.2)

Stadtmagistrat Innsbruck
NEOS Innsbruck, 13.10.2021 DKN

eingelangt am

INNSBRUCK

13. Okt. 2021

6/tR121/3/7 O"J 1
Geschäftss!elle für Gemeinderat unaS!adtsenat
Anfrage gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck idgf}

Seit 2005 ist in Österreich das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in
Kraft, das die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen verhindern
und eine gleichberechtigte Teilhabe am sozialen Leben sicherstellen soll.
Im Bildungsbereich ist eine Voraussetzung für inklusive Chancen, dass
Bildungsstätten baulich barrierefrei adaptiert wurden bzw. werden. Daher
richtet Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely an den
Bürgermeister gemäß§ 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
nachstehende

ANFRAGE

1) Welche Kindergärten und Pflichtschulen in Innsbruck können aus
baulicher Sicht als barrierefrei bezeichnet werden?
2) Welche Adaptierungen fehlen bei den Kindergärten und
Pflichtschulen, die nicht als baulich barrierefrei klassifiziert werden
können?
3) Gibt es einen Zeitplan, der eine Behebung der baulichen Barrieren
an diesen Bildungsstätten vorsieht? Welchen?

NEOS Innsbruck - Kaiserjägerstraße 1- 6020 Innsbruck I inn sbruc k@ neos.e u
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