Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-GR-Protokoll-2.pdf

- S.21

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Zweidrittelmehrheit für den Nachtrag zur Tagesordnung - das war zwei oder drei Tage
später - dafür gesorgt, dass sich der Gemeinderat nicht sofort damit befassen
konnte. (Unruhe im Saal)
Danach ist wirklich über den Sommer vergessen worden, die Befassung des Gemeinderates nachzuholen. Das hat StRin
Mag.a Schwarzl auch eingestanden und sich
dafür entschuldigt. Dieses interne Versehen
sanieren wir heute, wenn wir die Zuschlagserteilung an eine/n AuftragnehmerIn
in Höhe von € 236.000,-- beschließen. Damit beschließen wir logischerweise auch die
Kenntnisnahme aller Maßnahmen, wie die
Ausschreibung etc., die vorher gesetzt wurden, das ist klar.
Wir sanieren aber keinen Stadtrechtsbruch,
sondern wir machen das, was das IStR vorschreibt. Wir beschließen, delegiert durch
ein Minderheitenvotum im Stadtsenat sonst wäre der Stadtsenat zuständig - als
zuständiges Organ die Zuschlagsentscheidung in einem Prozess, der von Anfang bis
zum Ende sowohl dem Bundesvergabegesetz (BVergG), dem IStR als auch den Beschlüssen des Gemeinderates entsprochen
hat.
Daraus jetzt einen Stadtrechtsbruch zu machen, ist grob unwahr und verantwortungslos. (Beifall)
Daraus Gründe zu finden, einem Projekt,
das eigentlich auch andere KollegInnen in
diesem Haus für gut befunden hätten, jetzt
nicht zuzustimmen, weil in der Vorbereitung
etwas falsch gelaufen sei ... Dazu kann man
gleich sagen: "Ich bin erst für alles und finde
dann ein Haar in der Suppe. Notfalls werfe
ich eines rein, damit ich es finden kann."
(Beifall)
GR Mag. Plach: Ich wollte mich eigentlich
gar nicht zu Wort melden, aber da sind nun
einige so haarsträubende Dinge erwähnt
worden, die ich doch kurz richtiggestellt
möchte.
Zu meinem Vorredner gesagt: Es wird von
einem Kostendeckel gesprochen, wie auch
immer man den benennen will. Mit dem Ergänzungsantrag wurde eine Tabelle vorgelegt, bei der nicht alle Zahlen addiert wurden. Normalerweise gehört das für mich
dazu! Schon die erste Summe überschreitet

Sonder-GR-Sitzung 27.10.2021

den Deckel. Die Gesamtsumme - nicht ausgewiesen - liegt bei € 5,8 Mio. Bei verschiedenen Summen, die in der Tabelle dargestellt sind, wird einmal die Reserve weggelassen und einmal fehlen die Planungskosten.
Medial wird ein Deckel von € 5 Mio. kolportiert. Das ist für mich anhand dieser Tabelle
nicht nachvollziehbar und steigert nicht
mein Vertrauen in solche Beschlussfassungen! Unabhängig davon, dass wir als SPÖ
schon vor Monaten darauf hingewiesen haben, dass weder Beleuchtungskosten noch
Baukostensteigerungen und Änderungen
berücksichtigt wurden.
Dazu spricht mein Vorredner noch von möglichen Senkungen! Ich glaube, alle, die dem
heute zustimmen, wissen, dass wir davon
ausgehen müssen, dass die Baukosten derzeit auf einem Niveau sind, das es nicht erlauben wird, die angenommenen Baukosten
zu halten.
Wir haben es jetzt mit einer Vorlage zu tun,
mit der nur der Zuschlag an eine/n WettbewerbssiegerIn vergeben werden soll. Abgesehen von der stadtrechtlichen Thematik
sind schon € 146.000,-- an Wettbewerbskosten angefallen, denen kein Gremialbeschluss zugrunde liegt. Das ist für mich
ebenfalls nicht nachvollziehbar.
Das heißt, jede und jeder die/der heute dem
zustimmt, weiß eigentlich nicht wirklich was
sie/er da beschließt, abgesehen von einer
Weitergestaltung des innerstädtischen
Raums - obwohl ich das große Problem
beim Bozner Platz nicht sehe!
Ich kann deshalb diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall)
StRin Mag.a Mayr: Wo soll ich beginnen?
Vielleicht bei GR Mag. Fritz und dem Beschluss des Gemeinderates aus dem
Jahr 2012. Nach diesem können wir direkt
über den Magistrat solche Vergabeverfahren durchführen. Es braucht keinen Beschluss des Stadtsenates.
Für dieses Projekt hat es im Jahr 2019
einen Beschluss des Stadtsenates zu den
Rahmenbedingungen gegeben. Es wurde
damals festgelegt, dass der Akt wieder dem
Stadtsenat vorgelegt wird. Man hat nun gesehen, dass plötzlich ein neues Thema hinzukommt, weil die Vorgaben des damaligen