Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.15
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ven Geldfluss aus der investiven Gebarung von € - 67.269.300,00 sowie einen positiven Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit von
€ 43.638.900,00 aus. In Summe wurde in der voranschlagswirksamen
Gebarung im Finanzjahr 2020 ein Cash-Abgang von insgesamt
€ 11.205.500,00 präliminiert.
Die Budgetierung der über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und
deren Bedeckungen führten im Finanzierungsvoranschlag zu einem
präliminierten Abgang des Geldflusses in der voranschlagswirksamen
Gebarung von € 205.500,00 im Jahr 2020.
Voranschlagsvergleichsrechnungen
Voranschlagsvergleichsrechnungen, welche Bestandteil des Rechnungsabschlusses sind, stellen die Voranschlagswerte des Ergebnissowie des Finanzierungshaushaltes den tatsächlichen Aufwendungen
und Erträgen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen gegenüber. Wesentliche Abweichungen sind nach den Bestimmungen des § 16 VRV
2015 zu begründen (Erläuterungen).
Die Kontrollabteilung hat den betreffenden Nachweis der Erläuterungen
2020 für den Ergebnis- und den Finanzierungshaushalt von der zuständigen Fachdienststelle der MA IV mit zeitlicher Verzögerung am
21.06.2021 in Papierform erhalten.
Stichproben bezüglich
Nachtragskredite
2020 –
Empfehlung
Die Kontrollabteilung nahm eine stichprobenartige Einschau in die von
der Abteilungsleitung der MA IV zur Verfügung gestellten Unterlagen
bezüglich der Nachtragskredite 2020 vor.
Hierbei stellte die Kontrollabteilung fest, dass bei den genehmigten
Nachtragskrediten und deren Bedeckungen (Einsparungen oder Mehreinnahmen) von Seiten der zuständigen Fachdienststelle der MA IV
eine inkonsistente (buchhalterische) Verbuchungsmethodik angewandt
wurde.
So wurden in einigen Fällen von über- oder außerplanmäßigen Mittelverwendungen die genehmigten Bedeckungen (bspw. Minderausgaben
beim Sachaufwand) ausschließlich im Finanzierungshaushalt bei den
Voranschlagswerten berücksichtigt.
Weitere Stichproben wiederum zeigten, dass ein Teil der Gesamtbedeckungen zur Gänze im Ergebnis- und im Finanzierungsvoranschlag
vermerkt und ein anderer Teil der Bedeckungen (bspw. Minderausgaben beim Transferaufwand) nur im Finanzierungshaushalt einberechnet
wurden.
Zudem stellte die Kontrollabteilung auch fest, dass beispielsweise bei
einer vom Gemeinderat beschlossenen über- oder außerplanmäßigen
Mittelverwendung in Höhe von € 740.000,00 (Kapitaltransfer an Beteiligungen) der diesbezügliche Voranschlagswert nur im Finanzierungshaushalt erhöht wurde. Im Rahmen der Erläuterungen teilte die betreffende Dienststelle dann allerdings zur ausgewiesenen Mittelüberschreitung im Ergebnishaushalt in Höhe von € 733.870,37 mit, dass der
Nachtragskredit nur im Finanzierungshaushalt durchgeführt wurde.
Aus Sicht der Kontrollabteilung ergab sich durch die dargelegte uneinheitliche Verbuchungsmethodik der über- oder außerplanmäßigen Mit-
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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