Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.43

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31.12.2020 auf einem Spar- bzw. Kündigungsgeldkonto, einem Festgeldkonto und zwei Girokonten bei zwei österreichischen Kreditinstituten zinsbringend veranlagt. Die Höhe der Zahlungsmittelreserven wurde
der Kontrollabteilung durch die entsprechenden Kontoauszüge nachgewiesen.
Der Vollständigkeit halber wurde erwähnt, dass in der Vermögensrechnung der Stadt Innsbruck und dem der Kontrollabteilung zur Verfügung
gestellten Kassenabschluss zudem eine Zahlungsmittelreserve für jahresübergreifende Gebarungen in Höhe von € 2.678.300,00 aufscheint.
Dabei handelte es sich um eine Liquiditätsvorsorge im Zusammenhang
mit den Gesamtbaukosten das Haus der Musik betreffend.
Zinserträge

Im Rahmen der Durchsicht der quartalsmäßig für das Finanzjahr 2020
erstellten Kontoauszüge des Kündigungsgeldkontos (Zahlungsmittelreserve Universität) stellte die Kontrollabteilung Ungereimtheiten bei der
Besteuerung der Zinserträge fest. So wurden die für das I., II. und III.
Quartal 2020 errechneten Zinserträge sowohl mit der Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 % als auch mit einer so genannten „BeSt-KESt“
(beschränkte Steuerpflicht für inländische Zinserträge) in Höhe von
ebenfalls 25 % und somit zweifach belastet. Nach Rücksprache mit
dem hierfür zuständigen Mitarbeiter der Stadt Innsbruck wurde diese
Doppelbesteuerung mit dem betreffenden Bankinstitut einer Abklärung
zugeführt und werden die unrechtmäßig einbehaltenen Beträge in Höhe
von gesamt € 870,09 der Stadt Innsbruck alsbald mit der „jeweilig richtigen Valuta“ rückvergütet. Für das IV. Quartal 2020 lag kein Kontoauszug vor, da das in Rede stehende „Kündgeld“ vor Jahresende gekündigt
wurde. Den Ausführungen des Kreditinstitutes zufolge wird ein Kontoauszug über das IV. Quartal 2020 (erst) 370 Tage nach der Kündigung,
somit am 23.12.2021, erstellt und der Gebietskörperschaft übermittelt.
5.5 Personalaufwand

Personalaufwand in der
Ergebnisrechnung

Der Personalaufwand der Kontenklasse 5 wurde im Jahr 2020 mit
€ 94,114 Mio. präliminiert. Der Ergebnishaushalt wies einen Aufwand
von € 97,550 Mio. aus, was einer Intensität von 22,27 % gemessen an
den Gesamtausgaben entsprach. Dieses Ergebnis von € 97,550 Mio.
beinhaltete auch nicht finanzierungswirksame Personalaufwendungen
(bzw. Dotierungen für Rückstellungen) in Höhe von € 3,85 Mio. Ohne
diese nicht finanzierungswirksamen Personalaufwendungen ergaben
sich die (betriebsmäßigen) Personalaufwendungen für Aktive (Bedienstete) gem. § 37 VRV in Höhe von € 93,701 Mio.
Aufwendungen für Pensionen und sonstige Ruhebezüge (einschließlich
Dienstgeberbeiträge) waren hingegen in der Kontenklasse 7 (Sonstiger
Verwaltungs- und Betriebsaufwand) zu subsumieren.
Für Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder sowie Ehrengaben (verbucht in der Kontoklasse 7) waren insgesamt € 35,977 Mio. veranschlagt. Tatsächlich mussten hierfür im Jahr 2020 € 34,520 Mio. aufgewendet werden; der Intensitätsgrad errechnet sich hier mit 7,88 %.
Für Funktionsgebühren (Bezüge der politischen Mandatare, ebenfalls in
der Kontoklasse 7) waren im Ergebnishaushalt € 2,317 Mio. vorgesehen. Laut Rechnungsabschlussentwurf musste hierfür im Jahr 2020 ein

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Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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