Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.45

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5.5.2 Aufwand für aktive Bedienstete
Allgemeines

Für Löhne, Gehälter, Nebengebühren und Sonderzahlungen einschließlich Lohnnebenkosten der pragmatisierten, Vertrags- und sonstigen Bediensteten mussten im Jahr 2020 € 93,701 Mio. aufgewendet
werden.
Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2019 waren Mehrausgaben in
Höhe von € 6,647 Mio. (plus 7,64 %) zu tätigen. Die Ursachen waren
hierfür im Wesentlichen auf die (u.a. coronabedingten) Personalaufstockungen sowie die Vorrückungen und Überstellungen einzelner Bediensteter und die im Jahr 2020 allen Bediensteten gewährte Valorisierung der Gehälter zurückzuführen. Der Stadtsenat beschloss in seiner
Sitzung vom 04.12.2019 (Zl. I 17098/2019/PA) die Gehaltsanpassung
der städtischen Bediensteten und Pensionisten analog der Regelung
für Landes- und Gemeindebedienstete zum 01.01.2020 vorzunehmen.
Eine Besonderheit stellten im Jahr 2020 Personalausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Krise dar. Die Einschau machte deutlich,
dass im Unterabschnitt Covid 19 (UA 519100) – ohne Rückstellungen –
Personalkosten in Höhe von rd. € 1,2 Mio. im Rechnungsabschluss
abgebildet worden sind.

Sonstige
Personalausgaben –
Empfehlung

Nicht in der Postenklasse 5 „Leistungen für Personal“ erfasst waren
eine Reihe von Ausgaben, welche mit diversen Institutionen zur (teilweisen) Deckung von Personalkosten abgerechnet worden sind. Bis
zum Jahr 2017 wurden für die Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (kurz
ISD) Personalkosten im Zuge der Abgangsdeckung übernommen. Seit
dem Jahr 2018 werden die entsprechenden Personalkosten monatlich
vorgeschrieben und vereinnahmt.
Im Jahr 2020 wurden der ISD € 1,409 Mio. für zugewiesene Dienstnehmer vorgeschrieben. Abzüglich der anteiligen Jubiläumsgelder und
Abfertigungen (€ 27,5 Tsd.) waren von der ISD € 1,382 Mio. an die
Stadt Innsbruck – gemäß den vorliegenden Vorschreibungen – zu erstatten. Die buchhalterische Abwicklung erfolgte – wie in den Jahren
zuvor – in der voranschlagsunwirksamen Gebarung.
Die Personalkosten der Mitglieder des Symphonieorchesters, welche
der mit 01.09.2005 gegründeten Tiroler Landestheater und Orchester
GmbH Innsbruck (kurz TLT) zur Dienstleistung zugewiesen waren,
wurden ebenfalls mit Hilfe der voranschlagsunwirksamen Gebarung
dargestellt.
Die Einschau zeigte, dass im Jahr 2020 – analog zur ISD – auch bei
der TLT die Personalkosten monatlich vorgeschrieben wurden und sich
im Jahr 2020 auf € 3,099 Mio. beliefen.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Kontrollabteilung
bereits in den beiden Vorjahren (KA-12516/2019 bzw. KA-09434/2020
Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2018 bzw. 2019 der Stadt
Innsbruck) empfahl, die Verrechnungsabwicklung (Einnahmen und
Ausgaben) der beschriebenen Personalkosten betreffend die Innsbrucker Soziale Dienste GmbH und die Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck gemäß den Bestimmungen der VRV 2015 voranschlagswirksam darzustellen.

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Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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