Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.54
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„Werden Darlehen aufgenommen, die mit dem Gesamtbetrag auf einmal zur
Rückzahlung fällig werden, so sind die hiefür erforderlichen Mittel rechtzeitig
bis zur Fälligkeit des Darlehens anzulegen“.
Gemäß den Ausführungen in den erläuternden (Gesetzes-)Bemerkungen soll die Stadt mit dieser Bestimmung verpflichtet werden, für die
Rückzahlung von endfälligen Darlehen entsprechend vorzusorgen.
In den dazu in Vorjahren abgegebenen Stellungnahmen äußerte sich
das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV insofern, als es
sich der bestehenden Problematik bewusst sei und dem Vorschlag der
Kontrollabteilung vollinhaltlich beipflichte.
Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahmen der Fachdienststelle aus
Vorjahren sowie aufgrund des Umstandes, dass auch im prüfungsgegenständlichen Jahr 2020 von der Stadt Innsbruck erneut endfällige
Ausleihungen (EIB € 5.960.000,00 endfällig im Jahr 2035, Hypo
€ 7.500.000,00 endfällig im Jahr 2040) beansprucht worden sind, hält
die Kontrollabteilung ihre Empfehlung aufrecht und ruft diese auch anlässlich der Prüfung des Entwurfes des Rechnungsabschlusses 2020
wieder in Erinnerung.
Im aktuellen Anhörungsverfahren sagte die Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling wiederum zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
6 Finanzierungshaushalt
Allgemeine Definition
Der Finanzierungshaushalt (FHH) wird zwischen der allgemeinen Gebarung, welche die operative und investive Gebarung der Stadt Innsbruck
umfasst, und dem Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit unterschieden. Darüber hinaus beinhaltet der FHH auch den Geldfluss aus der
nicht voranschlagswirksamen Gebarung.
Der Nettofinanzierungssaldo errechnet sich aus der Differenz der Einund Auszahlungen der allgemeinen Gebarung (operative und investive
Tätigkeit). Der Nettofinanzierungssaldo ist über den Geldfluss der Finanzierungstätigkeit auszugleichen.
Als generelle Zielsetzung für den Finanzierungshaushalt ist die Sicherung der Liquidität anzusehen.
6.1 Gesamtdarstellung
Finanzierungshaushalt
2020 –
Gesamtübersicht
Die im Finanzierungshaushalt der Stadt Innsbruck ausgewiesenen
Summen (Ein- und Auszahlungen) und Salden (Geldfluss) stellen sich
aggregiert auf die vorstehenden Gebarungsbereiche für das Finanzjahr
2020 wie folgt dar:
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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