Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 03-Feber-Sonder.pdf

- S.3

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- 88 -

1.

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die
Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht
zugegangen.
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.

2.

Hintanhaltung der Umsetzung
der im Aufsichtsrat der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) beschlossenen schrittweisen rückwirkenden Heranführung der seit 1999 nicht valorisierten Richtwertmietzinse an
den aktuellen Richtwert samt
nachfolgender Valorisierung,
Einsetzung einer Arbeitsgruppe

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf
die Ausgangssituation noch einmal in
Erinnerung rufen. Wir haben zum Thema
"Richtwertmietzins" bereits am 27.1.2010
eine Sitzung des Gemeinderates abgehalten, in der wir diese Angelegenheit im
Detail diskutiert haben.
Nunmehr wurde mit den erforderlichen
Unterschriften, gemäß § 20 Abs. 1 des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 (IStR) in Verbindung mit
§ 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung des
Gemeinderates, diese Gemeinderatssitzung beantragt.
Die Tagesordnung bezieht sich auf einen
Antrag der Innsbrucker Grünen, gemeinsam mit jenen, die diese Gemeinderatssitzung beantragt haben.
Der Antrag lautet:
"Hintanhaltung der Umsetzung der im
Aufsichtsrat der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) beschlossenen
schrittweisen rückwirkenden Heranführung der seit 1999 nicht valorisierten
Richtwertmietzinse an den aktuellen
Richtwert samt nachfolgender Valorisierung, Einsetzung einer Arbeitsgruppe".
StRin Mag.a Schwarzl: Der Grund, warum
wir uns heute an einem ungewöhnlichen
Tag zu ungewöhnlicher Stunde versamGR-Sitzung 22.2.2010

meln, ist ein Antrag der Opposition auf
Abhaltung einer Gemeinderatssitzung, der
von vierzehn MandatarInnen unterschrieben wurde. Ich möchte in ein paar
Schlagworten kurz skizzieren, warum wir
diese Sitzung des Gemeinderates
beantragt und den Antrag zum Gegenstand der Tagesordnung und Beschlussfassung gemacht haben.
Diese Gemeinderatssitzung geht darauf
zurück, dass wir bei der Ausgliederung der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) leider vergessen haben zu definieren,
was die Sozialpflichtigkeit, die wir uns zu
bestimmen vorbehalten haben, eigentlich
wirklich sein soll. Ich glaube, dass es die
Stadtführung verabsäumt hat, bei der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) aber auch bei anderen ausgegliederten Unternehmen, für eine demokratische
Rückbindung zu sorgen, sodass sich
Gesellschaften in ihrer prinzipiellen
Beschlussfassung etwas verselbstständigen. Es werden im Aufsichtsrat der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) Dinge beschlossen, die eigentlich in
das demokratisch gewählte Gremium
gehören würden.
Der Aufsichtsrat der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) hat beschlossen ein Wahlkampfzuckerl der Stadtführung aus der Zeit, wo die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) noch
nicht ausgegliedert war, wieder einzupacken. Dies deshalb, weil sie sozusagen
eine ausgegliederte Gesellschaft ist und
meint, nach betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten an die Dinge herangehen
zu müssen.
Das wäre prinzipiell kein Fehler einer
ausgegliederten Gesellschaft, aber der
Eigentümer - der Gemeinderat - kann nicht
außen vor gelassen werden, in der
Bestimmung dessen,
-

was wir unter sozialer Mietzinsbildung
verstehen,

-

was uns das kosten darf und

-

was wir zum Beispiel diesbezüglich
der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG) vielleicht zuzuschießen haben, wenn wir etwas von ihr
wollen.