Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.58

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6.3 Investive Gebarung
Finanzierungshaushalt
2020 –
Investive Gebarung –
1.MVAG-Ebene

Mit nachstehender Tabelle bildet die Kontrollabteilung die investive Gebarung als Teil des Finanzierungshaushaltes der Stadt Innsbruck auf 1.
MVAG-Ebene wie folgt ab:
FHH 2020 - investive Gebarung - 1. MVAG-Ebene
(Beträge in Euro)

Bezeichnung

RA 2020

Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit

VA 2020

Differenz

Mittelaufbringung
1.744.289,09

535.200,00

220.665,75

302.900,00

-82.234,25

aus Kapitaltransfers

3.016.788,49

10.000.000,00

-6.983.211,51

Summe Einzahlungen

4.981.743,33

10.838.100,00

-5.856.356,67

a. d. Rückz. v. Darl. u. gew. Vorsch.

Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit

1.209.089,09

Mittelverwendung
11.651.820,75

19.675.000,00

74.660,00

170.000,00

-95.340,00

aus Kapitaltransfers

54.729.186,17

58.262.400,00

-3.533.213,83

Summe Auszahlungen

66.455.666,92

78.107.400,00

-11.651.733,08

Geldfluss aus der
investiven Gebarung

-61.473.923,59

-67.269.300,00

5.795.376,41

v. gew. Darlehen u. gew. Vorsch.

-8.023.179,25

6.3.1 Einzahlungen
Investive Gebarung –
Einzahlungen

Im Finanzjahr 2020 betrugen die Einzahlungen aus der investiven Gebarung € 4.981.743,33 bzw. rd. 7,50 % der getätigten Auszahlungen. Im
Vergleich zum Voranschlag hat die Stadt Innsbruck über die Hälfte weniger Einzahlungen erzielt, allen voran bei den Einzahlungen aus Kapitaltransfers.
Die Summe der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit, die mehr als
ein Drittel der gesamten Einzahlungen in der investiven Gebarung ausmachen, setzen sich u.a. aus Veräußerungen von Grundstücken
(€ 1.597.800,76), von technischen Anlagen, Fahrzeugen und Maschinen (€ 128.325,00), von Amts- u. Betriebsausstattungen (€ 163,33) sowie von Beteiligungen (€ 18.000,00) zusammen.
Etwa 60,56 % der Gesamteinzahlungen betraf Einzahlungen aus Kapitaltransfers und betrug im Finanzjahr 2020 € 3.016.788,49. Gegenüber
dem Voranschlag 2020 ergab sich eine beachtenswerte Abweichung
von € 6.983.211,51.
Die größte Position betraf hierbei die Bezahlung des 50 %-Anteiles des
Landes Tirol für die Mehrkostenübernahme des Neubaus Haus der Musik in Höhe von € 2.678.236,91. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschloss in seiner Sitzung vom 19.11.2020 die laut
Endabrechnung der Innsbrucker Immobilien GmbH & CoKG resultierenden Mehrkosten für den Neubau Haus der Musik zur Hälfte in Höhe
von € 2.678.236,91 zu übernehmen. Unter der Bedingung, dass das
Land Tirol den gleichen Förderbeitrag leistet.

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Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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