Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.78
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Wertminderung –
Anwendung des
Abschlagsrasters
Straßen unterliegen einer Wertminderung. Für die Bewertung der Straßenanlagen wurde ein sog. „Abschlagsraster“ angewandt, welches in
Abhängigkeit zum technischen Zustand der Straße einen Abschlag auf
die Herstellungskosten sowie die Restnutzungsdauer als Grundlage für
die Abschreibung anzeigt.
Zustandserhebung
Das Amt für Tiefbau führte eine Zustandserhebung für sämtliche Straßen durch. Anschließend wurde auf Basis der Bewertungen pro Straße
ein Durchschnittswert für den Zustand der Innsbrucker Straßeninfrastruktur ermittelt. Dieser entsprach der Kategorie Mittel des Abschlagsrasters und resultierte in einem Abschlag in Höhe von 50 % auf die
Herstellungskosten für die Ermittlung des Buchwertes.
Ermittlung der
Buchwerte
Die auf Basis der Gesamtfläche aller städtischen Straßen (abzüglich
Straßen im Eigentum des Landes) mit einem Preis von 60,00 €/m² ermittelten Herstellungskosten fanden Eingang in die Gruppe Straßenbauten – Bestand. Die Ermittlung erfolgte nach Nutzung entsprechend
nachfolgender Tabelle und fand in Form von drei Sammelbuchungen
Eingang in das Anlagenverzeichnis:
Straßenbauten - Bestand
Nutzung
Gemeindestraße Innsbruck
Landesstraße Innsbruck
Sonstige Wege und Straßen
Summe
Fläche in m²
EB in €
2.293.041 137.582.436,60
156.283
9.377.001,65
3.798
227.869,80
2.453.122 147.187.308,05
Die Differenz der ermittelten Herstellungskosten und des Buchwertes in
Höhe von € 73.593.654,02 wurde in der Gruppe Wertberichtigungen
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur des Entwurfs
der Eröffnungsbilanz abgebildet.
Zu- und Abgänge 2020
Zum Stichtag des Rechnungsabschlusses 31.12.2020 verzeichnete die
Gruppe Straßenbauten – Bestand einen Vermögenszuwachs von
€ 765.096,31. Dieser setzte sich aus einem Abgang in der Position
Gemeindestraße Innsbruck in Höhe von € 341.280,00 und einem
gleichzeitigen Zugang in der Position 2020_Gemeindestraße_Innsbruck
(Anlage 100006) in Höhe von € 1.106.376,31 zusammen.
Der Vermögenszugang erfolgte in Höhe tatsächlicher Anschaffungsoder Herstellungskosten.
Wertberichtigungen
Die Nutzungsdauer für befestigte Straßen beträgt gemäß VRV 2015
33 Jahre. Der gesamte Abschreibungsbetrag des im Entwurf der Eröffnungsbilanz abgebildeten Vermögens an Straßenbauten für das Jahr
2020 betrug somit zum Stichtag des Rechnungsabschlusses
31.12.2020 € 4.460.221,47 und wurde in der Gruppe Wertberichtigungen zu Grundstücken, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur abgebildet.
Grundstücke zu
Straßenbauten –
Bestand
Für die Gruppe Grundstücke zu Straßenbauten – Bestand wurden sortiert nach Benutzungsart und Nutzung folgende Flächen und Bewertungen durchgeführt und in den Entwurf der Eröffnungsbilanz aufgenommen:
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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