Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 03-Feber-Sonder.pdf
- S.9
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hält sich eher zurück, sieht das Unternehmen und möchte unter Umständen
gewisse Überschüsse erwirtschaften. Das
also nur grundsätzlich zu diesem Thema,
auch wenn man sich sehr wohl der
Auswirkungen bewusst ist.
Ich darf kurz zur letzten Sitzung des
Gemeinderates zurückblenden. Ich bin
auch der Auffassung, dass innerhalb der
Wochenfrist die Sitzung fortzuführen
gewesen wäre, weil die Anträge nicht
behandelt wurden. Es kann nicht sein,
dass das Instrument des Sondergemeinderates in der Weise ad absurdum geführt
wird, indem die Sitzung einfach abgebrochen wird und man zu keinem Ergebnis
kommt.
Unbeschadet dessen, halte ich es aber für
nicht schlecht, dass die Sitzung von der
Frau Bürgermeisterin abgebrochen wurde.
Hätte man damals über die eingebrachten
Anträge abgestimmt, wäre wahrscheinlich
kein Antrag mehrheitlich angenommen
worden. Wir wären ergebnislos oder mit
einem Ergebnis, weil der Beschluss des
Aufsichtsrates der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) zum Tragen
gekommen wäre, nach Hause gegangen.
So gesehen, glaube ich, ist es gut, dass
die vereinigte Opposition jetzt wieder zu
dieser Gemeinderatssitzung eingeladen
hat.
Es ist nicht so, wie StRin Mag.a Schwarzl
meint, dass bei einer gewissen Rabattierung die Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) dann zu einem Zuschussbetrieb wird. Die Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften verlangen doch etwas
weniger als den Richtwertmietzins; fast um
€ 1,50 bzw. € 2,-- weniger. Bei der "Neue
Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungsund Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT)
funktioniert das auch ganz gut.
Ich darf für die Mitglieder des Aufsichtsrates und für die Regierungsfraktionen in
Anspruch nehmen, dass wir die Auswirkungen dieser Fragen bzw. dieses
Themas schon behandeln können. Ich
möchte auf den Appell von GR Mag. Fritz
zurückkommen: Es ist das keine Frage der
fachlichen Kenntnis, sondern der politischen Bewertung. Dadurch, dass der
Kreis größer wird und man einen Arbeitskreis bildet, dem ExpertInnen hinzugezoGR-Sitzung 22.2.2010
gen werden, wird sich die Sachlage bzw.
die Kenntnis der Problematik nicht ändern.
Zumindest nicht bei uns, weil wir hier
ausreichend im Thema sind.
Ich gebe gerne zu, dass wir den Vorteil
haben im Aufsichtsrat der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) zu
sitzen und sich vielleicht der eine oder
andere mit diesem Thema schon früher
beschäftigt hat. Die Zurückstellung und
Bildung einer Arbeitsgruppe würde die
Situation nicht vereinfachen, sondern
komplizieren. Ich halte, wie gesagt, aus
der Sicht der Regierung, den Vorschlag,
hier ExpertInnen mit einzubeziehen und zu
diskutieren, nicht für zielführend.
Grundsätzlich möchte ich feststellen, dass
die Stadt Innsbruck zu diesem Wohnungsbestand nicht gekommen ist, um
Erlöse zu erzielen und ein Geschäft zu
machen, sondern sie hat dem Grundbedürfnis der Bevölkerung entsprechend
Wohnungen gebaut und diese zur
Verfügung gestellt. Es war nie im Sinne zumindest ursprünglich - des Gemeinderates bzw. der Stadtführung, hier Überschüsse zu erzielen und Sonstiges zu
finanzieren.
Das Ziel war immer, sozialverträglichen
Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Dieses
Ziel darf man nicht aus den Augen
verlieren. Gesichert muss allerdings
bleiben, dass die Finanzierung des
Wohnbestandes dann doch aus eigener
Kraft erfolgt und die Stadtgemeinde
Innsbruck nichts zuschießen muss.
Das Mietrechtsgesetz (MRG) sieht
ausreichend Instrumentarien vor, um das
zu gewährleisten. Früher hat der § 7 die
Anträge ermöglicht und jetzt ist es der
§ 18 des Mietrechtsgesetzes (MRG).
Wenn also Investitionen für ein Gebäude
bzw. eine Wohnanlage notwendig sind
und die Rücklagen nicht ausreichen, dann
kann man ein solches Verfahren einleiten.
Es sind jene Rücklagen, die in den
vergangenen Jahren gebildet wurden bzw.
die Überschüsse, die man über die Mieten
erwirtschaftet, heranzuziehen. Die
nächsten zehn Jahre sind auch zu
kalkulieren und dieser Bewertung zugrunde zu legen.
Es wird keine Wohnanlage in Innsbruck
geben, wo man sagen kann, dass die