Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 03-Feber-Sonder.pdf

- S.12

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- 97 -

Wenn die Anträge aus der von
Bgm.in Zach am 27.1.2010 geschlossenen
Gemeinderatssitzung heute zur Abstimmung stehen sollten, dann hätten diese
als Zusatz- oder Abänderungsanträge zum
auf der Tagesordnung stehenden Antrag
eingebracht werden müssen.
Wir können heute nicht über Anträge aus
einer anderen Sitzung abstimmen, die gar
nicht auf der Tagesordnung stehen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist
eine Frage der geschäftsordnungsmäßigen Beurteilung. Nachdem es sich heute
um dasselbe Thema wie bei der Gemeinderatssitzung am 27.1.2010 handelt, bin
ich der Auffassung, dass die heutige
Sitzung eine Fortsetzung und keine völlig
neue Sitzung ist. Das Thema ist ja
dasselbe und daher ist es für mich eine
Frage der Logik, dass man diese Anträge
mitbehandelt.
Ich schlage Folgendes vor: Wer der
Auffassung ist, dass die in der Gemeinderatssitzung am 27.1.2010 eingebrachten
Anträge mitbehandelt werden sollen …
GR Hof: Zur Geschäftsordnung! Dass es
nicht dieselbe Sitzung sein kann, sieht
man allein schon daran, dass das letzte
Mal ein Tagesordnungspunkt gefordert
wurde und diesmal ein Beschlussantrag
vorliegt. Das kann keine Fortsetzung der
letzten Gemeinderatssitzung sein.
Es sei aber jedem Mitglied des Gemeinderates unbenommen, die Anträge heute
wieder einzubringen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das
Thema ist im Prinzip dasselbe. In der
Gemeinderatssitzung am 27.1.2010
wurden sechs Anträge und heute wurde
ein weiterer zu diesem Thema eingebracht. So würde ich das sehen, aber man
kann die Dinge natürlich verkomplizieren.
Ich bringe zur Abstimmung, dass die in der
Sitzung des Gemeinderates am 27.1.2010
eingebrachten Anträge heute mitbehandelt
werden und nicht gesondert eingebracht
werden müssen.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
2 FPÖ und 2 FREI; 12 Stimmen):
Angenommen.
GR-Sitzung 22.2.2010

GR Hof: Über die Geschäftsordnung des
Gemeinderates per Mehrheit abstimmen
zu lassen, finde ich nicht in Ordnung. Die
Anträge können, wenn man möchte, heute
wieder eingebracht und abgestimmt
werden.
Wir sind heute nicht zuletzt deshalb im
Gemeinderat, weil am Ende der letzten
Sitzung des Gemeinderates die Geschäftsordnung des Gemeinderates
gebrochen wurde.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
stelle fest, dass die Innsbrucker Grünen
schon einen sonderbar formalen Standpunkt einnehmen. Für mich ist es jetzt
nicht nachvollziehbar, ob es um die Sache
oder darum geht, hier zu einer Lösung zu
kommen? Ich möchte, dass wir in der
Behandlung dieser Anträge weiterkommen.
GR Mag. Denz: Die Einhaltung der
Geschäftsordnung des Gemeinderates ist
eine der wichtigsten Grundlagen für eine
ordnungsgemäße Sitzung des Gemeinderates. Das ist kein Formalismus, sondern
sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
stelle fest, dass die Geschäftsordnung des
Gemeinderates insofern eingehalten wird,
weil ich die heutige Sitzung als Fortsetzung der Gemeinderatssitzung am
27.1.2010 sehe, in der dasselbe Thema
angesprochen wurde.
GR Grünbacher: Es liegt selbstverständlich ein Antrag vor, der mit dem von Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger in der letzten
Sitzung des Gemeinderates eingebrachten
Antrag wortgleich ist und den ich hiermit
einbringen werde.
(Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Bitte
nicht, denn dann müssen wir unseren
Antrag auch einbringen.)
Ich werde ihn dann selbstverständlich
zurückziehen, wenn der andere Antrag
abgestimmt wird.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin hat die Geschäftsführung der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) anzuweisen, die
Mieten für jene Wohnungen, für die die
Mietzinsbildung nach dem Richtwertmietzins erfolgt, mit 90 % des jeweils aktuellen