Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.60
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(zu Punkt 25.13)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
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eingelangt am
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
{" 13. Okt. 2021
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Geschäflsstelle fur Gemeinderat undStadtsenat
Innsbruck- 12102021
ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadt Innsbruck richtet einen jährlichen Sonderhilfsfonds in der Höhe von 50.000 Euro
für obdachlose Menschen ein, um von Obachlosigkeit betroffene Menschen bzw. Vereine
und Betreuungseinrichtungen, welche sich um obdachlose Menschen kümmern, unbürokratisch finanziell effizienter unterstützen zu können . Die Kriterien für den Sonderhilfsfonds
sollen gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen im Stadtmagistrat und gemeinderätlichen Gremien beraten und beschlossen werden. An den Beratungen und an der Ausarbeitung der Kriterien sollen Vereine und Betreuungseinrichtungen, welche sich um obdachlose
Menschen hauptberuflich und ehrenamtlich kümmern, teilnehmen.
Begründung:
Obdachlosigkeit bzw. Wohnungsverlust ist ein großes soziales Problem in Innsbruck, nicht
zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass sich immer mehr Menschen die hohen Mieten und
~etriebskosten, Stromkosten, Lebenserhaltungskosten etc. aufgrund der steigenden Inflation
nicht mehr leisten können!
·
Als Stadt Innsbruck haben wir eine große soziale Verantwortung diesen Menschen gegenüber. Gleichzeitig müssen wir als Stadt jenen Menschen dankbar sein, welche sich hauptberuflich, aber vor allem auch ehrenamtlich um die Obdachlosen kümmern.
Es kann aber nicht sein, dass man in Innsbruck für obdachlose Menschen Schlafsäcke und
Geld bzw. Lebensmittel sammeln muss, damit diese ohnehin armen Menschen nicht verhungern QZW. erfrieren.
Dieser sozialpolitische Misstand muss endlich korrigiert werden. Aus diesem Grund beantragt die Gemeinderatsratsfraktion Gerechtes Innsbruck (GERECHT) die Einrichtung eines
Sonderhilfsfonds der Stadt Innsbruck in der Höhe von 50.000 Euro Euro für obdachlose
Menschen, und für Vereine und Betreuungseinrichtungen, die sich um obdachlose Menschen kümmern, welcher selbstverständlich auch dementsprechend aufgestockt werden
kann bzw. muss, sollte sich die Zahl der obdachlosen Menschen in Innsbruck erhöhen.
Die Kriterien für den Sonderhilfsfonds sollen gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen im
Stadtmagistrat und gemeinderätlichen Gremien beraten und beschlossen werden. An den
Beratungen und an der Ausarbeitung der Kriterien sollen Vereine und Betreuungseinrichtungen, welche sich um obdachlose Menschen hauptberuflich und ehrenamtlich kümmern, teilnehmen.
Je zeitgrechter der Sonderhilfsfonds für obdachlose Mensche eingerichtet wird, umso
schneller nd unbürokratischer kann geholfen werden.
Die Bedeckung soll aus laufenden Kommunalabgaben erfolgen, und bereits im Doppelbudget 2022/2023 berücksichtigt werden.
GR Gerald Depaoli