Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.39

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MagIbk/35293/SV-ANF/316/2

darauf hingewiesen, dass drei lnnsbrucker
Vereine E-Mails zu den Entwürfen außerhalb der Auflagefrist übermittelt haben. Vereine sind jedoch nach § 3 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) keine
GemeindebewohnerInnen und somit nicht
zur Eingabe von Einwendungen berechtigt.

Verfügung über die Übertragung
von Angelegenheiten im eigenen
Wirkungsbereich betreffend Verordnungen im Straßenverkehr
(Delegationsvereinbarung), halbjährlicher Bericht

Am 22.10.2021 wurden die Voranschlagsentwürfe an alle Gemeinderatsparteien
übermittelt. Weiters wurden die Entwürfe
dem Ausschuss für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen am 08.11.2021 zur 1. Lesung vorgelegt.

Ich schlage vor, wir fahren mit der Tagesordnung fort und behandeln noch die beiden
nächsten Punkte. Danach werden wir eine
Lüftungspause machen.
12.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden
Bericht der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr
und Straßenrecht, vom 31.10.2021 betreffend die gemäß der Delegationsverfügung
vom 15.07.2021 dem Bürgermeister übertragenen Verordnungen nach § 94d Straßenverkehrsordnung 1960, zur Kenntnis.
13.

IV 8326/2021
Vorlage der Voranschlagsentwürfe der Landeshauptstadt Innsbruck für die Finanzjahre 2022
und 2023

Bgm. Willi: Die Entwürfe wurden allen Mitgliedern des Gemeinderats zur Verfügung
gestellt. Dazu kann wie folgt berichtet werden:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am
15.07.2021, Zahl GfGR/182/2021, beschlossen, dass der Bürgermeister beauftragt
wird, bis spätestens 15.11.2021 ein Doppelbudget für die beiden kommenden Finanzjahre vorzulegen. Die Gemeindeabteilung
des Landes Tirol informierte dazu mit
Schreiben vom 21.07.2021, dass unter dem
Begriff "Doppelbudget" die zeitgleiche Erstellung und Einbringung jeweils getrennter
Entwürfe von Voranschlägen für die nächstfolgenden Finanzjahre und die jeweilige
Festsetzung des Voranschlages für diese
beiden Finanzjahre in derselben Sitzung zu
verstehen ist.
Die Entwürfe der Voranschläge wurden in
der Zeit vom 22.10.2021 bis 07.11.2021 im
Stadtmagistrat zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Es wurden keine schriftlichen Einwendungen gegen die Entwürfe von GemeindebewohnerInnen eingebracht. Es wird
GR-Sitzung 17.11.2021

Die beiden Voranschlagsentwürfe werden in
der Sitzung des Gemeinderates am 09. und
10.12.2021 getrennt zur Abstimmung gebracht.
Es wird Kenntnis genommen.
Bgm. Willi unterbricht um 11:55 Uhr die Sitzung. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen um
12:10 Uhr fortgesetzt.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Lassenberger.
14.

MagIbk/34468/RA-VL-VO/1
Änderung der Müllabfuhrordnung,
Neuerlassung als Müllabfuhrordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2021 und Änderung der Abfallgebührenordnung, Zulässigkeit
von Unterflursystemen

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 16.11.2021:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt den in Beilage 1 angeschlossenen Entwurf der Müllabfuhrordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck 2021 samt
Anlage 1 sowie den in Beilage 2 angeschlossenen Entwurf der Verordnung, mit
der die Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird.
GR Buchacher: Die SPÖ wird sich der
Stimme enthalten, da unsere konkrete
Frage, welche Auswirkungen für bestehende Mietwohnungen auftreten werden,
nicht beantwortet wurde.