Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.57

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17.

IV 14396/2021
Anpassung der Mietzins- und
Annuitäten-Beihilfe an das
Land Tirol

Beschluss (bei Stimmenthaltung FPÖ,
7 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2021:
Der Stadtsenat beschließt die Anpassung
der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe entsprechend den Änderungen der Zumutbarkeitstabelle des Landes Tirol für die Wohnbeihilfe und dies mit dem Mehraufwand von
ca. € 210.000,-- jährlich mitzutragen.
18.

IV 14682/2021
Förderaktion für SeniorInnen zum
Umbau von seniorInnengerechten
Nasszellen, Weiterführung

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 16.11.2021:

der Größenordnung von mehr als € 16 Mio.
für viele kleine Firmen und Betriebe lukriert,
sondern beinahe alle Menschen, die den
nachträglichen Nasszelleneinbau in Anspruch genommen haben, sind in ihren
Wohnungen verblieben.
Ich bedanke mich herzlich bei der Antragstellerin und bei jenen, welche die Maßnahme umsetzen. Weiters danke ich für die
gute Zusammenarbeit zwischen den Firmen
und unseren Magistratsabteilungen. Dieser
Gemeinderatsantrag ist eine wahre Erfolgsgeschichte! Liebe GRin Springer, vielen
Dank! (Beifall)
GR Mag. Falch: Die Förderaktion ist wirklich großartig und eine große Hilfe für viele
SeniorInnen. Ich danke für die Verlängerung
auf weitere fünf Jahre.
Wir alle wissen, die Baukosten sind in letzter Zeit um ca. 15 % bis 20 % gestiegen. Ich
glaube, man muss sich überlegen, ob man
diesen Höchstbetrag von € 3.500,-- entsprechend anpassen sollte.

Die städtische Förderungsaktion für SenIorinnen und Menschen mit Behinderung für
den "Umbau von seniorlnnengerechten
Nasszellen" wird unter Anwendung vorliegender adaptierter Richtlinie ab 01.01.2022
auf die Dauer von fünf Jahren bis zum
31.12.2026 nach Maßgabe der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden
Finanzmittel fortgeführt.

Beschluss (einstimmig):

Der Förderungsprozentsatz beträgt 35 %
mit einer Maximalförderung von € 3.500,-pro seniorlnnengerechter Nasszelle. Hinsichtlich Einkommensgrenzen gelten die
Bestimmungen der Wohnhaussanierungsrichtlinien Punkt 2.4.2 in der jeweils geltenden Fassung, welche weiterhin die Einkommensfreistellung vorsehen.

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.

Der Antrag des Stadtsenates vom
16.11.2021 (Seite 950) wird angenommen.
19.

MagIbk/38099/LA-LSA/1/SAG/1
Verlassenschaft, Annahme
Vermächtnis

20.

Anträge des Stadtteilausschusses
Igls

20.1

Finanzmittel des Unterausschusses Igls, Erhöhung des jährlichen
Budgets

Personen, deren Einkommen unter dem
Ausgleichzulagen-Richtsatz liegt, können
wie bisher ihre städtische Förderung an die
ausführende Firma abtreten. Für diesen Teil
der Kosten entfällt die Notwendigkeit der
Vorfinanzierung.

Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, 4 Stimmen):

StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Es ist ein fulminanter, generationenübergreifender und unglaublich erfolgreicher Antrag! Ich darf mich
herzlich bei GRin Springer bedanken.

Der Unterausschuss Igls erhält ab dem
Jahr 2022 eine jährliche Zuwendung aus
den Mitteln der Stadtgemeinde Innsbruck in
Höhe von € 8.500,--.

Der Antrag wurde von ihr im Jahr 2008 gestellt. Durch diesen Antrag hat sie nicht nur
in wirtschaftlicher Hinsicht ein Volumen in
GR-Sitzung 17.11.2021

Antrag des Stadtteilausschusses Igls vom
20.10.2021: