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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_18.02.2016.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
1 8 . 0 2 . 2 0 1 6

1.

IV 10700/2015
Parkscheinautomaten, Geldzählservice

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 03.02.2016:
Die Stadt Innsbruck beauftragt die C3 Logistik GmbH mit der Zählung der Losungen aus den Parkscheinautomaten, entsprechend dem vorliegenden Angebot
vom 22.10.2015.
Die damit verbundenen Kosten von monatlich ca. """""""""""""""""""""" (3,6 ‰ der gezählten
Summe) werden dabei jeweils von der
Losung des ersten Werktages des Folgemonats abgezogen.
Mit der weiteren Abwicklung bzw. mit dem
Abschluss der voriegenden Vereinbarung
wird die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, beauftragt.
2.

III 17287/2008
Innsbrucker Gestaltungsbeirat
(IGB), Bericht zur Arbeit 2013 bis
2015

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 03.02.2016:
1.

Der Bericht zur Arbeit des Innsbrucker Gestaltungsbeirats (IGB) 2013
bis 2015 wird zur Kenntnis genommen.

2.

Die folgenden Änderungen für das
Statut des IGB werden beschlossen:
a) Die folgende Textierung aus der
Präambel wird ersatzlos gestrichen:
"In Abstimmung mit dem SVB wird
aber eine Kooperation in der folgenden Form angestrebt: Bei Befassungen des IGBs in Schutzzonen wird dieser um zwei, seitens
des SVBs entsandten, stimmbe-

GR-Sitzung 18.02.2016

rechtigte Mitglieder vergrößert zu
einem "Erweiterten IGB". In
Schutzzonen erfolgt die Zuteilung
der Projekte an den IGB gemäß
den in § 2 und § 3 angeführten
Kriterien in Abstimmung mit
der/dem Vorsitzenden des SVBs.
Die Stellungnahmen bzw. Gutachten des "Erweiterten IGBs" werden
vom SVB im Rahmen seiner Sitzungen zu eigenen Stellungnahmen bzw. Gutachten gemäß SOG
erhoben."
c) § 4 "Zusammensetzung" soll lauten:
"Für die Mitglieder sind in gleicher
Weise zwei bis vier Ersatzmitglieder zu bestellen, welche den gleichen Voraussetzungen wie Mitglieder entsprechen müssen. Ein
Mitglied wird im Fall seiner Verhinderung durch ein Ersatzmitglied vertreten."
d) § 6 "Funktionsdauer" soll lauten:
"Die Funktionsdauer der Mitglieder
und Ersatzmitglieder des IGBs beträgt mindestens zwei und höchstens fünf Jahre. In begründeten
Fällen kann die Mitgliedschaft
über die maximale Funktionsdauer
von fünf Jahren hinaus einmalig
höchstens um weitere zwei Jahre
verlängert werden.
Ersatzmitglieder können nach Beendigung ihrer Ersatzmitgliedschaft als Mitglied bestellt werden.
Mitglieder können nach Beendigung ihrer Mitgliedschaft als Ersatzmitglied bestellt werden.
Die Funktionsdauer der Mitglieder
ist so festzulegen, dass eine kontinuierliche Erneuerung und eine
breite Aufstellung des Beirates
gewährleistet sind. Zum gleichen
Zeitpunkt sollen maximal zwei
Mitglieder ausgetauscht werden.