Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
- S.71
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Gesagte von StRin Mag.a Mayr und werde
mich nicht der Stimme enthalten.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von GERECHT und GRin Mag.a Klingler-Newesely
2 Stimmen; einstimmig):
Dem Österreichisches Roten Kreuz, Jugendrotkreuz, wird eine Jahressubvention in
Höhe von € 8.500,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge (Seite 963) werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
Die Bedeckung erfolgt durch die HHSt.
1/530000-757500 - Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck (SU) bzw.
durch die HHSt. 1/429000-757400 - Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck (SO) betreffend Subventionsansuchen "AIDS-Hilfe Tirol".
GR Wallasch: Beide Ämter leisten hervorragende Arbeit, bereiten die Akten immer
sehr gut vor, aber wir haben sicher noch
Verbesserungsbedarf bei der digitalen Bearbeitung der Anträge.
GRin Mag.a Lutz referiert den Antrag des
Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 02.11.2021:
27.
Verkehrsmaßnahmen
27.1
MagIbk/35414/SV-VAV/71
Anton-Eder-Straße, Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h
anlässlich des Christbaummarktes
Beschluss (einstimmig):
28.
MagIbk/38990/SP-FW-HA/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F47, Höttinger Au,
Bereich Kranebitter Allee 16 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F10), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
den Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. HA-F47, Höttinger Au, Bereich Kranebitter Allee 16 (als Änderung der Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F10), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016 zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft
GR Mag. Plach: Wir werden diesen Flächenwidmungsplan und auch den Bebauungsplan unterstützen.
Ich kann nur nochmals betonen, dass es
hier zu einer Aufwertung des Stadtteils und
auch dieses ganz besonderen Grundstücks
kommt. Wir sind mit der Situation konfrontiert, dass dort vor keine einheitliche Flächenwidmung besteht. Der/die BauträgerIn
könnte hier ohne unseren Widmungsakt gar
nichts realisieren.
Bgm.-Stellv. Lassenberger übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
Zusätzlich entsteht durch den Bebauungsplan eine nicht unrentable Dichte, aber der
öffentliche Mehrwert ist mehr als überschaubar. Ich möchte da nochmals an
Herrn Bürgermeister appellieren, denn in
solchen Situationen verhandelt jede kleine
Gemeinde besser als wir als Landeshauptstadt.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 04.11.2021:
Ich verstehe, dass man an der Entwicklung
solcher Grundstücke interessiert ist. Wir tragen diese Entwicklung auch mit, aber da
ginge mehr. Wir werden uns weiterhin dafür
einsetzen, dass solche Widmungen auch
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.
GR-Sitzung 17.11.2021