Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.88

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ganz junger, noch nicht einmal als Gemeinderat Angelobter, bei den Verhandlungen
zum Arbeitsübereinkommen für die Legislaturperiode gesessen und habe dafür Werbung gemacht, die Vorbehaltsflächen für
den geförderten Wohnbau anzuwenden.
Ich weiß, dass der damals amtierende
StR Mag. Fritz und auch der gewählte
Bgm. Willi gemeint haben, dass das nicht
funktionieren wird. Auch ÖVP und FI waren
skeptisch. Wir haben es aber zumindest geschafft, dass eine Prüfung erfolgt ist. Es hat
sich der Gemeinderat dagegen entschieden
und wo stehen wir jetzt? Die GRÜNEN sind
heute für die Vorbehaltsflächen und Herr
Bürgermeister wirbt sogar sehr aktiv dafür.
Mittlerweile sind sogar schon Teile der
Volkspartei dafür.
Das heißt, wir als Sozialdemokratie wissen,
was es bedeutet, in Sachen Wohnungspolitik dicke Bretter zu bohren. Daher bringe ich
folgenden Abänderungsantrag ein.
Abänderungsantrag I:
Beiliegender Antrag wird dem Stadtsenat
zur Vorberatung und Wiedervorlage an den
Gemeinderat zugewiesen.
Im Rahmen der Vorberatung soll durch die
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, eine
rechtliche Prüfung der Rahmenbedingungen
für eine Antragstellung gemäß § 5 Abs. 2
Bodenbeschaffungsgesetz erfolgen. Die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, soll darüber hinaus für
eine mögliche Antragstellung potenzielle
Flächen im Sinne des Gesetzes erheben.
Ich denke, dass es ein Antrag ist, dem man
auf jeden Fall zustimmen kann. Dieser Hebel muss in Anbetracht der dramatischen
Situation am Innsbrucker Wohnungsmarkt
genutzt werden.
GR Mag. Krackl: Es waren sehr viele
Punkte, die GR Mag. Plach angesprochen
hat. Der letzte hat mich auch noch kurz beschäftigt. Die Geschichte mit den Vorbehaltsflächen stimmt so nicht ganz, weil es
sehr wohl möglich ist, Vorbehaltsflächen
festzulegen. Das haben wir auch immer
empfohlen. Es gäbe sehr viele Grundstücke, die dafür geeignet wären.
Wir sehen das Problem dort, wo schon Bauland gewidmet ist. Es gibt immer Diskussio-

GR-Sitzung 17.11.2021

nen, wenn man in bestehende ältere Widmungen eingreift, die auch rechtskonform
sind. Darüber kann man streiten und das
war immer der Punkt.
Es gibt sicher genug Freilandflächen, auf
die ein solcher Vorbehalt zutreffen würde.
Das haben wir immer vorgeschlagen. Warum es nie in die Planungen zum Örtlichen
Raumordnungskonzept (ÖROKO) eingegangen ist - oder auch später -, weiß ich
nicht. Da muss man bitte den Ressortführenden fragen.
Wir haben im Vorfeld dieser Sitzung einen
Abänderungsantrag der SPÖ übermittelt bekommen. Er wurde von GR Mag. Plach kurz
angesprochen. Wie schon signalisiert, können wir uns vorstellen, den Antrag im Stadtsenat zu behandeln, aber nicht zur Vorberatung, sondern zur selbständigen Erledigung.
Ich habe entsprechend einen Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag der SPÖ.
Ich wünsche viel Spaß beim Aussuchen,
wie das abzustimmen ist.
Abänderungsantrag II:
Beiliegender Antrag wird dem Stadtsenat
zur selbständigen Erledigung zugewiesen.
Die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten,
möge eine rechtliche Prüfung der Rahmenbedingungen für eine Antragstellung gemäß
§ 5 Abs. 2 Bodenbeschaffungsgesetz
durchführen.
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, soll darüber hinaus für eine mögliche Antragstellung potenzielle Flächen im Sinne des Gesetzes erheben.
Ich glaube, GR Appler wird dann die Position, die auch wir vertreten, näher ausführen. Wir haben uns da im Vorfeld gut abgestimmt. Es ist keine generelle Zustimmung
zur Anwendung dieses Gesetzes, das nach
unserem Wissen in ganz Österreich noch
nie zur Anwendung kam.
Man muss sich auch ansehen, zu welcher
Zeit es eingeführt wurde. Das heute ein
Wohnungsnotstand besteht, wage ich zu
bezweifeln. Dies ist natürlich immer eine
Frage der Perspektive. Ich denke, einen
Wohnungsnotstand gäbe es, wenn die
Leute auf der Straße stehen würden. Es ist
aber so, dass sie in der Stadt Innsbruck
sehr teuer wohnen - da gibt es, glaube ich,