Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
- S.93
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sind nicht die, die 40 Jahre gearbeitet haben und sich damit etwas geschaffen haben, sondern diejenigen, die nicht viel haben. Wenn ich nicht viel habe, vielleicht
mein bisheriges Leben durch Förderungen
fristete, dann bin ich der Erste, der ruft:
"Nehmt allen alles weg, die Besitz haben!"
Ich werde unter meinem dritten Gesichtspunkt nochmals darauf zurückkommen, warum wir einen so gut gefüllten Werkzeugkoffer brauchen. Es sollte dabei durchaus auch
Werkzeuge geben, die in der Anwendung
etwas schwierig sind, aber es soll sie trotzdem geben.
Jene Leute, die besitzen, haben sich das erarbeitet. Sie haben vor Jahren fleißig gearbeitet, haben sich ein Grundstück gekauft,
als man es sich noch leisten konnte. Dass
man sie jetzt enteignen möchte, das finde
ich eigentlich nicht in Ordnung.
Der zweite Gesichtspunkt: Es wird immer
von Eingriffen in Eigentum gesprochen.
GR Depaoli, es geht nicht um Menschen,
die 50 Jahre gearbeitet haben und sich im
Laufe dieses Arbeitslebens einige Quadratmeter Grund kaufen konnten, um dort ihr
Eigenheim hinzustellen. Denen will überhaupt kein Mensch etwas wegnehmen!
(Beifall)
Ich hoffe, dass die Bürgerlichen hier meine
Meinung zumindest teilweise teilen und bei
diesem Antrag unterm Strich nicht viel herauskommt.
GR Mag. Fritz: Ich möchte drei Gesichtspunkte einbringen. Erstens hat GR Appler
auf eine Reihe von rechtlichen, markttechnischen, raumordnungstechnischen usw.
Schwierigkeiten hingewiesen. Das ist für
mich alles nachvollziehbar.
Trotzdem glaube ich, dass ein Vorstoß und
eine sehr eingehende Prüfung sowohl aus
rechtlicher als auch aus stadtplanerischer
Sicht bezüglich der raumordnerisch erzielbaren Ergebnisse oder Folgewirkungen eine
grundvernünftige Sache ist. Ich werde daher
dem Antrag auf Zuweisung an den Stadtsenat zustimmen, wobei es mir eher egal
ist, ob zur selbständigen Erledigung oder
zur Vorberatung. Was die Mehrheit haben
will, ist mir recht, denn das ist nicht das dringendste Anliegen.
Dass es zu einer vertiefenden Prüfung
kommt, halte ich für vernünftig. Man kann
sich jetzt darüber lustig machen und sagen,
dass GR Mag. Plach aus populistischen
Gründen ein Gesetz aus dem Jahr 1974
ausgegraben hat, das noch nie zur Anwendung kam. Schauen wir es uns aber trotzdem genauer an, denn uns muss es darum
gehen, im städtischen Werkzeugkasten, mit
dem wir uns für leistbares Wohnen einsetzen, jedes verfügbare und brauchbare Hilfsmittel zu haben. Das kann man dann, wenn
es gebraucht wird, einsetzen. Das Bodenbeschaffungsgesetz aus dem Jahr 1974 für
die heutige Zeit abzuklopfen, ist für mich ein
grundvernünftiger Diskussionsbeitrag.
GR-Sitzung 17.11.2021
Es gibt aber etliche GroßgrundbesitzerInnen
- unter anderem Gottes Immobilienbüro, das
Stift Wilten, diverse Agrargemeinschaften
oder einige Private. Die jetzigen EigentümerInnen haben keinen Finger dafür gerührt
oder dafür gearbeitet, damit diese Grundstücke heute mehr wert sind. (Beifall)
Die Grundstücke sind über Generationen in
ihren Familien und die Wertsteigerung passiert nur durch die allgemeine Marktentwicklung und nicht durch die Arbeit der EigentümerInnen. Die öffentliche Hand muss die
Chance haben, bis zu einem gewissen Grad
mit angemessenen Mitteln und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in dieses Eigentum einzugreifen.
Im deutschen Grundgesetz steht vernünftigerweise der Satz, dass Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich auch
dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Jedenfalls ist davon im deutschen Grundgesetz die Rede und ich spreche hier nicht
von dem der Deutschen demokratischen
Republik (DDR), ich spreche von der Bundesrepublik Deutschland (BRD).
Im Gesetz ist die Rede davon, dass EigentümerInnen auf das gesamtgesellschaftliche
Wohl beim Gebrauch ihres Eigentums achten müssen. Leider steht etwas Ähnliches
nicht in unserer Verfassung. Es gibt dort
zwar den § 364, mit dem der Gebrauch des
Eigentumsrechtes nicht unbeschränkt, sondern an die Gesetze gebunden ist. Es ist
beispielsweise auf die Bedürfnisse und
Rechte der Nachbarn zu achten. Aber in unserer Verfassung steht ansonsten dazu leider nichts.