Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
- S.146
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Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 35.1)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck .at
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
eingelangt am
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O4. Nov. 2021
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Innsbruck- 17112021
Dringender Antrag
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck möge beschließen,
die Errichtung des Recyclinghofes im Westen der Stadt wird im Voranschlag (Doppelbudget) der Landeshauptstadt Innsbruck für die Finanzjahre 2022/2023 berücksichtigt
bzw. budgetiert.
Begründung:
Bei der Gemeindratsitzung am 10. Dezember 2020 wurde der Antrag GFGR/271/2020 - lnnsbrucker Kommunalbetriebe (1KB) AG, Recyclinghof, zweiter Standort im Westen von Innsbruck (GR Buchacher) mit Mehrheitsbeschluss (gegen Grüne und FI, 17 Stimmen) dem Inhalt
nach angenommen.
Antragstext:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister Georg Willi wird damit beauftragt, dem Arbeitsübereinkommen der
lnnsbrucker Stadtregierung folgend die 1KB umgehend anzuweisen, die Arbeiten für
die Realisierung eines zweiten Recyclinghofes im Westen lnnsbrucks fortzuführen, die
entsprechenden Kosten für die möglichen Varianten zu ermitteln und diese sodann bis
spätestens Ende März 2021 zur endgültigen Entscheidung im Gemeinderat vorzulegen, auf dass dieser dann die konkrete Umsetzung beschließen kann.
Im Arbeitsübereinkommen 2018-2024, Seite 29, wurde von den unterzeichnenden Gemeinderatsfraktionen Georg Willi - Die lnnsbrucker Grünen, Für Innsbruck, ÖVP und SPÖ
vereinbart:
Wir suchen mit Nachdruck gemeinsam mit den Umlandgemeinden nach einem Standort und wollen die Umsetzung eines zweiten Recyclinghofes im Westen der Stadt.
Summa summarum gibt es im lnnsbrucker Gemeinderat eine demokratische Mehrheit bzw.
den demokratischen Willen einen Recyclinghof im Westen der Stadt errichten zu wollen, und
das bestmöglich in der Wahlperiode 2018-2024. Die möglichen Kosten für die Errichtung
eines Recyclinghofes im Westen der Stadt sollten lt. Gemeinderatsbeschluss vom 10. Dezember 2020 bereits dem lnnsbrucker Gemeinderat bzw. je nach Auslegung des Gemeinderatsbeschlusses dem lnnsbrucker Stadtsenat bzw. den zuständigen politischen Ausschüssen
zur Beratung vorliegen.