Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_18.02.2016.pdf

- S.11

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Projektbeschlüsse

Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck erteilte dem Projekt in seiner
Sitzung am 17.01.2013 die Zustimmung und beauftragte das Amt für
Tiefbau der MA III mit der Realisierung. Aufgrund der bestehenden
Kostenschätzung wurde für den Gehbereich zwischen Erler Straße und
Bozner Platz bestimmt, dass erst nach Vorliegen eines Angebotsergebnisses über eine Pflasterung dieses Abschnitts entschieden würde.
Am 17.04.2013 wurde dem Vorschlag des Amtes für Tiefbau, die ausgeschriebenen Tiefbauarbeiten (Straßenbau-, Steinverlege-, Pflaster-,
Asphaltierungs- und Leitungsverlegearbeiten) an den Bestbieter zu
vergeben, die Zustimmung durch den Stadtsenat erteilt. Des Weiteren
sprach sich dieser für eine Pflasterung der östlichen Gehbereiche aus,
setzte die Zeiten der Ladezonen von 06:00 bis 12:00 Uhr fest und
sprach sich gegen ein Anwohnerparken sowie gegen Abstellmöglichkeiten für einspurige Kraftfahrzeuge (KFZ) in der Meraner Straße aus.
Im Zuge der Sitzung des Stadtsenats vom 12.06.2013 wurde einer Erweiterung des Hauptauftrags Tiefbauarbeiten in Form von Zusatzleistungen für die Pflasterung der Gehsteigabschnitte beidseitig der östlichen Meraner Straße zwischen Erler Straße und Bozner Platz zugestimmt.

Behördenverfahren

Mit Eingabe vom 11.02.2013 zeigte das Amt für Tiefbau die Neugestaltung der Meraner Straße gemäß § 40 Abs. 2 des Tiroler Straßengesetzes beim Amt für Straßen- und Verkehrsrecht des Stadtmagistrats
Innsbruck an. Mit Bescheid vom 14.02.2013 wurde der Ausführung des
Bauvorhabens gemäß § 40 Abs. 5 zugestimmt.
3 Planung

Bestandsverhältnisse

Vor ihrer Neugestaltung wies die ca. 170 m lange Meraner Straße eine
Gesamtfahrbahnbreite von 9,20 m auf. Diese gliederte sich in zwei
Fahrstreifen von zusammen 7,00 m und einen 2,20 m breiten Längsparkstreifen (Ladezone) an der Nordseite. Beidseitig der Fahrfläche
fanden sich Gehsteige unterschiedlicher Breiten von 2,20 m bis 2,70 m
mit 8 – 12 cm hohen Randsteinen.
Die Meraner Straße war für den Individualverkehr zwischen Bozner
Platz bzw. der Wilhelm-Greil-Straße und der Erler Straße uneingeschränkt befahrbar. Die Einfahrt in den westlichen Abschnitt bis zur
Maria-Theresien-Straße war durch straßenverkehrsrechtliche Verordnungen begrenzt für Taxis, Busse, einspurige Fahrzeuge und Behinderte gemäß § 29b StVO sowie für Ladetätigkeiten und für die Zufahrt
zu privaten Stellplätzen möglich.
Die verordnete Geschwindigkeit betrug für den östlichen Abschnitt
50 km/h. Die westliche Meraner Straße war als Tempo 30 Zone ausgebildet.

Trassierung

Die Trassenführung wurde zur Gänze von der bestehenden Straße,
den Zufahrten und Hauszugängen bestimmt. Bei der Projektierung
wurde von einer Entwurfeingangsgeschwindigkeit VE = 30 km/h ausgegangen.

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Zl. KA-07711/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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