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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_18.02.2016.pdf

- S.15

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4.4 SiGe-Koordination
Planungs- und
Baustellenkoordination

Die Beauftragung der Leistungen für Planungs- und Baustellenkoordination im Rahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes (SiGe)
erfolgte auf Basis eines Honorarangebotes in Höhe von brutto
€ 4.521,00. Die von Seiten des Auftragnehmers in Rechnung gestellten
Aufwendungen beliefen sich auf brutto € 4.056,00.
4.5 Weitere Beauftragungen

3D-Modell, Gutachten u. Weitere, externe Leistungserbringungen betrafen eine im Vorfeld der
Bekanntmachung
baulichen Maßnahmen erstellte Visualisierung der Meraner Straße in

Form eines digitalen 3D-Modells (Kosten brutto € 1.068,00) und ein
straßenbautechnisches Gutachten, welches dem Eingabekonvolut bei
der zuständigen Verkehrsbehörde beizulegen war (Kosten brutto
€ 419,08). Die Beauftragungen erfolgten jeweils freihändig.
Die im Zuge des offenen Verfahrens für den allgemeinen Tiefbau geschaltete Bekanntmachung im Boten für Tirol ergab Kosten von brutto
€ 135,80.
5 Leistungsabrechnung und Projektkosten
Einleitung

Die nachfolgenden Abhandlungen zur Leistungsabrechnung behandeln
ausschließlich die im offenen Verfahren ausgeschriebenen Tiefbauarbeiten. Die weiteren Kosten finden sich in der anschließenden Darstellung der Projektkosten wieder.
5.1 Leistungsabrechnung allgemeiner Tiefbau

Auftragsvolumen

Das Auftragsvolumen der Tiefbauarbeiten belief sich in Summe auf
€ 900.000,00 für den Hauptauftrag (€ 695.000,00) und die Auftragserweiterung für zusätzliche Pflasterarbeiten (€ 205.000,00).
Aus den Abrechnungsunterlagen war zudem ein ergänzender Zusatzauftrag für die Lieferung und den Einbau von acht Baumscheibenrahmen ersichtlich, welcher im Zuge der Abrechnung des Hauptauftrages
inkl. Erweiterung abgewickelt wurde. Es ergab sich somit eine Gesamtauftragssumme von brutto € 950.331,50.

Sicherstellungen

Vertraglich vereinbarte Sicherstellungen waren
 eine Vertragserfüllungsgarantie in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme,
 ein Deckungsrücklass in Höhe von 10 % der Teilrechnungsbeträge
sowie
 ein Haftungsrücklass in Höhe von 5 % der Schlussrechnungssumme
für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung.
Die Sicherstellungen waren in Form von Bankgarantien zu leisten.
Nachdem die Auftragnehmerseite im Zuge der Beauftragung eine
Bankgarantie in Höhe von 10 % der Auftragssumme mit einer Laufzeit
bis Ende der Tiefbauarbeiten beibrachte, wurde der Einbehalt eines
Deckungsrücklasses im Zuge der Teilrechnungslegungen obsolet. Ein
Duplikat des Garantiebriefes für den Haftungsrücklass in Höhe von 5 %
der Schlussrechnungssumme lag vor.

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Zl. KA-07711/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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