Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
- S.226
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LV Wartung AAT + HUBU
15.02.2021
Amt für Wald und Natur (An: david.messner@magibk.at; Cc: albuin.neuner@magibk.at) zu
übermitteln.
Bei allfälligen Veränderungen und Gefahren hat der AN eine Sperre des Singletrails
vorzunehmen, und zwar in einer für jedermann leicht erkennbaren Weise und gem. den
Vorgaben des MTB-Modell 2.0 mit entsprechender Meldung dieser Sperre an das Amt für Wald
und Natur der Stadt Innsbruck.
Im Zuge der Kontroll- und Wartungsarbeiten sind die erforderlichen Sperren an den jeweiligen
Trailabschnitten zu beschildern und an die entsprechenden Vereine (MTB Innsbruck, MIT
Mountainbike Initiative Tirol, Downhillverein Tirol), an das Land Tirol - MA Lars Lotze sowie an
das Amt für Wald und Natur rechtzeitig zu kommunizieren.
Weitere Ideen und Vorschläge, um die Nutzer auf die allgemein geltenden „Trailrules“
aufmerksam zu machen und um die erforderlichen Trailsperren im Zuge von Wartungsarbeiten
und Wintersperre möglichst breit und effizient kommunizieren zu können, sollten im Angebot
dargelegt werden.
Im vertraglichen Umfang sind die Wartungsarbeiten wie folgt definiert:
-
Wöchentliche Kontrollgänge/Wartungsintervalle
-
Instandsetzung von Wegschäden, Erosionsschäden aller Art welche durch die Nutzung
des Singeltrails entstanden sind - Reshape wo erforderlich. Bei Bedarf kann mit
Importmaterial gearbeitet werden, hierfür ist jedoch vorab die Freigabe beim Amt für
Wald und Natur einzuholen (Schottermaterial wird außerhalb des Vertrages
abgegolten). Erdarbeiten sind generell außerhalb der Frostperiode durchzuführen,
Reshapebereiche sowie neu hergestellte Trailabschnitte sind unmittelbar nach
Fertigstellung ausreichend zu verdichten.
-
Erforderliche Mäharbeiten/Ausschneiden der Strauchvegetation links und rechts des
Trails sowie die Befreiung des Trails von Laub/Steinen nach Erfordernis.
-
Beseitigung von Schadholz im Ereignisfall - hierfür ist jedoch vorab die Freigabe beim
Amt für Wald und Natur einzuholen. Bei größeren Ereignissen ist die Beseitigung in
Kooperation mit dem Amt für Wald und Natur durchzuführen bzw. abzustimmen
-
Kontrolle und Maßnahmensetzung bzgl. Wassermanagement und Hintanhaltung von
Erosionsschäden durch unerwünschte Wasserwegigkeiten am Trail
-
Vorhandene Durchlässe sind regelmäßig von Material zu beräumen und auf ihr
Funktionstüchtigkeit zu überprüfen
-
Kontrolle und Instandhaltung der Beschilderung gemäß MTB Modell 2.0 sowie der
Rettungspunkte. Die Bekanntgabe von Mängeln an der Beschilderung hat an das Amt
für Wald und Natur zu erfolgen – die Neubestellung der Beschilderung wird über das