Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
- S.310
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Antwort:
ja
Frage 22.1:
Wenn ja, wo und wie hoch wird dieser beziffert?
Antwort:
Zusätzlicher Bedarf wird auf ausgewählten Spielplätzen mit hoher Frequenz
(und ohne mögliche WC-Nutzung in vertretbarer Entfernung) gesehen. Die
Anzahl kann nicht genau beziffert werden.
Frage 22.2:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
-
Frage 23:
Erkennt Herr Bürgermeister den politischen Auftrag, als Kommune für die Bereitstellung von öffentlichen WC-Anlagen die Verantwortung zu übernehmen?
Antwort:
Ja, siehe Antwort zu Frage 22.
Frage 23.1:
Wenn ja, wie will er dieser Verantwortung nachkommen?
Antwort:
In Absprache mit den städtischen Dienststellen und Beteiligungen und den
einzubeziehenden Ressortführenden sollen bei Bedarfsmeldungen Umsetzungsvorschläge dem Gemeinderat vorgelegt werden.
Frage 23.2:
Wenn nein, weshalb sieht er diese Verantwortung nicht?
Antwort:
-
Frage 24:
Wird die Bündelung des Betriebs der öffentlichen WC-Anlagen bei einem verantwortlichen Betreiber als sinnvoll erachtet?
Antwort:
Die Beantwortung dieser Frage setzt eine verbindliche Definition über den
Begriff "öffentliche WC-Anlagen" voraus. Gesetzliche Vorgaben aus der Gewerbeordnung/Betriebsanlagengenehmigung oder auch die Innsbrucker
Gastgartenverordnung etc. verpflichten GastronomInnen, auch Nicht-KundInnen den Zugang zur Toilette zu gewähren. In Einkaufszentren, in denen
ein gastronomisches Angebot besteht, werden WC-Anlagen in einer weiten
Interpretation des Begriffs ebenfalls als "öffentliche" Toiletten geführt und
wurden als solche auch in den Kartenbestand der Stadt Innsbruck übernommen.
Frage 24.1:
Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort:
-
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