Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
- S.336
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rechtswidrig erfolgtem Beschluss bzw. stadtrechtswidrig erfolgter Zurückweisung von Anträgen.
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Frage 1., 2.,3., und 4., ~ jeweiliger Zeitraum: 24. Mai 2018-18. November 2021
Es wird angemerkt, dass „stadrechtswidrig erfolgt" gem. Ausführungen in Anfragebeantwortungen von Bürgermeister Georg Willi rechtlich korrekt, und somit stadtrechtskonform ist.
- Die Beantwortung sinngemäß Anfragebeantwortung Zahl GfGR/24912021; ist daher
nicht möglich:
Anfragebeantwortung Zahl GfGR/249/2021
Die" Begriffe "Stadtrechtsbruch" bzw. "Verstöße gegen das Stadtrecht" sind nicht im
lnnsbrucker Stadtrecht oder der Geschäftsordnung des Gemeinderats enthalten. Ein
"Nachweis", wie in den Fragen formuliert, existiert daher ebenfalls nicht.
Gerald Depaoli, Gemeinderat