Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.4
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Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.
9.
IV 15401/2021
Fortsetzung der städtischen Impulsförderung "Nachträglicher
Lifteinbau" in den nächsten vier
Jahren von 2022 bis 2025
Beschluss (einstimmig):
8.2
IV 14476/2021
Antrag des Stadtsenates vom 01.12.2021:
Förderung in der Schutzzone 9 Igls
Die Stadtgemeinde Innsbruck setzt die Förderungsaktion "Nachträglicher Lifteinbau"
ab 01.01.2022 auf die Dauer von vier Jahren bis zum 31.12.2025 fort.
Beschluss (bei Abwesenheit von GR Buchacher, 1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 01.12.2021:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich der Generalsanierung und des Umbaus am Gebäude
in 6080 Igls mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 20.010,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung Subventionen, Kosten- und Leistungsrechnung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.
8.3
IV 14519/2021
Förderung in der Schutzzone 9 Igls
Beschluss (bei Abwesenheit von GR Buchacher, 1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 01.12.2021:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
und
hinsichtlich
des Umbaus und der Sanierung am Gebäude
mit einem
Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 22.170,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung Subventionen, Kosten- und Leistungsrechnung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.
Auf Basis der vom Gemeinderat vom
17.06.2010, Zl. IV 1974/2010, beschlossenen Richtlinien fördert die Stadt Innsbruck
den Einbau von 44 Liften laut Projektliste
mit halbjährlichen Annuitätenzuschüssen.
Die Annuitätenzuschüsse in Höhe von 35 %
der Kreditrückzahlungen (Verdoppelung der
Landesförderung) betragen nach Abzug
vorhandener Rücklagen rund € 124.272,-jährlich. Die Laufzeit beträgt 12 Jahre.
Aufgrund der erfahrungsgemäß langen Vorlaufzeiten bei den Lifteinbauten wirkt sich
der Finanzmittelbedarf voraussichtlich erst
im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck 2024/2025 aus und wird
sich unter Berücksichtigung der bis 2024
auslaufenden Finanzierungen der Lifteinbauten 2009 bis 2012 nicht erhöhen.
10.
MagIbk/39221/SUB-SOZ/1
Sozial- und Gesundheitsvereine,
3-Jahres-Vereinbarungen, Neuabschlüsse Neustart Tirol, WAMS,
Netzwerk Krebs, Frauen gegen
Vergewaltigung - Neuaufnahmen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 01.12.2021:
Es zählt zu den Aufgaben der Stadt Innsbruck, deren Bürger/innen mit öffentlichen
sozialen Dienstleistungen im Rahmen eines
Netzwerkes zwischen der Republik Österreich, dem Land Tirol und ihr zu versorgen.
Im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit bedient sich die Stadt
Innsbruck dazu privater Einrichtungen (Vereine und Institutionen), die im Wege von
Subventionen durch die Systempartner unterstützt werden.