Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf

- S.40

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- 1043 -

wäre der Wunsch, dass der Verleih nicht
durch einen Verein erfolgt, sondern andere
Möglichkeiten geschaffen werden. Ich habe
angekündigt, dass ich bis zum Inkrafttreten
der Regelung dies ermögliche. Wir haben
mittlerweile schon abgeklärt, dass der Verleih bei der Mag.-Abt. V, Kultur, angesiedelt
wird.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Dann muss
ich meine Aussage mit der Ablehnung revidieren, denn das war eigentlich der einzige
Kritikpunkt, den wir hatten, dass wir den
Verleih gerne innerbetrieblich ansiedeln
würden. Es bestanden nämlich Ungereimtheiten hinsichtlich der Kosten für die Wartung usw.
Nachdem jetzt eine positive Wende eingetreten ist, werden wir dem Akt zustimmen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
GR Onay: Ich möchte die Gelegenheit nützen und mich bei der FPÖ für die Flexibilität
bedanken. Mein Antrag, den ich vor zwei
Jahren gestellt habe, ist somit positiv erledigt und ich freue mich auf einen einstimmigen Beschluss. Vielen herzlichen Dank für
dieses großartige Zeichen.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
01.12.2021 (Seite 1039) wird angenommen.
20.

21.

V-KJ 17012/2021
Förderverträge der Tiroler Landesregierung zum Ausbau des
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes gemäß Vereinbarung nach Art. 15a B-VG
über die Elementarpädagogik

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.12.2021:
Dem Abschluss des vorliegenden Fördervertrages der Tiroler Landesregierung im
Rahmen des Ausbaus des Kinderbildungsund Kinderbetreuungsangebotes gemäß der
Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die
Elementarpädagogik wird zugestimmt.
Bgm.-Stellv. Lassenberger unterbricht um
11:45 Uhr die Sitzung und Bgm. Willi setzt
die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 11:50 Uhr wieder fort.
GR Mag. Plach referiert den Antrag des
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 30.11.2021:
22.

MagIbk/35482/MD-SO/4
Entwurf einer Richtlinie für die
Gewährung von Förderungsmitteln durch die Landeshauptstadt
Innsbruck 2022 (Subventionsordnung 2022)

V 16738/2021

GR Mag. Plach referiert den Antrag des
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 30.11.2021:

Verwendung der Sondersubventionen 2020 und 2021 im
Jahr 2022 samt Verlängerung der
dazugehörigen Nachweisfrist für
den Verein Alpenzoo InnsbruckTirol

Der beiliegende Entwurf einer "Richtlinie für
die Gewährung von Förderungsmitteln
durch die Landeshauptstadt Innsbruck 2022
(Subventionsordnung 2022)", Stand
23.11.2021, ist mit folgender Änderung zu
beschließen:

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 01.12.2021:
Die Verwendung der Sondersubventionen 2020 und 2021 wird für den Verein Alpenzoo Innsbruck - Tirol für das Jahr 2022
genehmigt und die Frist zur Erbringung der
dazugehörigen Nachweise bis zum
31.12.2022 verlängert.
GR-Sitzung 09.12.2021

§ 10 Abs. 3: Streichung von "[…] insbesondere die zur Beschlussfassung berufenen
politischen Mandatare […]"
Das Büro der Magistratsdirektorin wird um
entsprechende Überarbeitung gebeten.
Folgende Änderungen sind noch in der letzten Sitzung des Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschusses erfolgt: § 10