Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf
- S.47
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auch diesen Bereich umfasst, und wir mit
breiter Mehrheit in diesem Haus beschlossen haben. Es wird dies insgesamt eine
sehr runde Sache.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.11.2021 (Seite 1049) wird angenommen.
34.
MagIbk/39648/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. PROE2.14, Pradl, Zielgebiet Sillhöfe,
erste Etappe nördlicher Teilbereich (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2.0), gemäß § 32
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat (bei Stimmenthaltung von GRin Gregoire und GR Kunst,
2 Stimmen) einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.11.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. PR-OE2.14, Pradl, Zielgebiet Sillhöfe,
erste Etappe nördlicher Teilbereich (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0), gemäß § 32
TROG 2016, wird beschlossen.
35.
MagIbk/39413/SP-FW-SA/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F11, Saggen, Bereich Rennweg 41, Grundstück .1227, 618/4 und 690/1, alle
KG Innsbruck (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. SAF1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat (bei Stimmenthaltung von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc) einstimmig:
GR-Sitzung 09.12.2021
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.11.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F11, Saggen, Bereich
Rennweg 41, Grundstück .1227, 618/4 und
690/1, KG Innsbruck, (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F1), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
36.
MagIbk/37682/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B44, Wilten, Bereich
zwischen Franz-Fischer-Straße,
Fritz-Pregl-Straße, Egger-LienzStraße und Andreas-Hofer-Straße
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. 85/ai, Nr. 85/ai1 und
Nr. WI-B22), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FRITZ,
1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.11.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI-B44, Wilten, Bereich zwischen
Franz-Fischer-Straße, Fritz-Pregl-Straße,
Egger-Lienz-Straße und Andreas-HoferStraße (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. 85/ai, 85/ai1 und WI-B22), gemäß § 56