Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf
- S.94
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Identifikationsdaten,
Adressdaten,
Erreichbarkeitsdaten,
Bankverbindungen, Daten betreffend beantragter und gewährter
Förderungen, sowie, sofern es sich bei dem Förderungswerber um keine
natürliche Person handelt, zusätzlich Identifikationsdaten, Adressdaten und
Erreichbarkeitsdaten des zur Vertretung nach außen befugten Organs.
(2) Die Landeshauptstadt Innsbruck übermittelt Daten nach Abs. 1 an Organe
des Bundes, des Landes und an andere mit der Förderung desselben
Gegenstandes befasste Stellen, sofern diese Daten für die Erfüllung der
ihnen obliegenden Aufgaben, insbesondere zur Abstimmung hinsichtlich
allfälliger Mehrfachförderungen oder zur Kontrolle der Zweckmäßigkeit,
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Fördervergabe, jeweils erforderlich
sind.
(3) Die zuständigen und zur Entscheidung befugten städtischen Gremien
erhalten Einsicht in die in Abs. 1 gelisteten personenbezogenen Daten.
§ 11 Veröffentlichung der gewährten Förderungen durch die
Landeshauptstadt Innsbruck
(1) Für alle Bereiche, in denen die Landeshauptstadt Innsbruck Förderungen
nach diesen Richtlinien gewährt, sind zum Zwecke der Offenlegung der
Verwendung von öffentlichen Mitteln bis zum 30.06. eines jeden Jahres
Aufstellungen der im Vorjahr nach diesen Richtlinien ausbezahlten
Förderungen auf der Internetseite der Landeshauptstadt Innsbruck zu
veröffentlichen. Diese Aufstellungen enthalten folgende Informationen:
1. Förderungsnehmer,
2. Verwendungszweck der Förderung,
3. Höhe der Förderung.
(2) Förderungen, deren personenbezogene Veröffentlichung die in der
Datenschutz-Grundverordnung
definierten
besonderen
Kategorien
personenbezogener Daten enthält oder Rückschlüsse auf solche Daten
zulässt, werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person
nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO veröffentlicht.
§ 12 Geschlechterspezifische Formulierung
Soweit auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen in männlicher Form
angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise.
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