Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.11
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zu geben, dass es eine Redezeitbeschränkung gibt. Dann können wir uns dementsprechend darauf vorbereiten.
GR Schmidt: Ich kann die Argumente von
GR Depaoli und GR Onay sehr gut nachvollziehen, möchte aber dennoch zum Ausdruck bringen, dass ich persönlich, gerade
aus der Sicht eines raschen Ablaufes, mit
dieser Beschränkung kein Problem habe.
Auch wenn ich davon betroffen bin.
GR Onay: Ich halte fest, dass GR Schmidt
damit kein Problem hat, in einer Sitzung, die
zwölf Stunden dauert, eineinhalb Minuten
Redezeit zu haben.
Bgm. Willi: Wir sind ein demokratisches
Gremium. Wenn es einen Vorschlag für
eine Redezeitbeschränkung des Klubobleuterates gibt, habe ich darüber abstimmen zu
lassen. Das tue ich hiermit.
Mehrheitsbeschluss (gegen GERECHT, ALI
und FRITZ, 3 Stimmen):
Der Vorschlag des Klubobleuterates
(Seite 234) vom 23.03.2022 zur Redezeitbeschränkung wird angenommen.
6.
Ablauf der Sitzung
Bgm. Willi: Wir werden öfters eine Pause
zum Durchlüften einplanen. Für die Verpflegung steht ein Buffet der Firma Piegger bereit, bei der ich mich herzlich bedanke. Die
Mittagspause findet von 13:00 Uhr bis
14:00 Uhr statt.
Die Konsumation beim Buffet darf aufgrund
der derzeit gültigen COVID-19-Verordnung
nur im Sitzen erfolgen. Essen und Trinken
ist ausschließlich am Sitzplatz erlaubt. Die
Firma Piegger hat im Foyer Stehtische mit
Barhockern bereitgestellt.
GR Mag. Krackl: Ich bitte die anwesenden
GemeinderätInnen darum, das Angebot der
Firma Piegger hier im Hause zu nutzen. Bei
den letzten Sitzungen des Gemeinderates
ist mir aufgefallen, dass viele das Haus verlassen haben.
Entweder sagen wir, dass wir keine Verpflegung brauchen, oder wir bleiben hier. In diesem Haus, das ein Unternehmen der Stadt
Innsbruck ist, ist ein Pächter untergebracht
und deshalb wäre es wünschenswert, dass
dieses Angebot genutzt wird und nicht umsonst ist.
GR-Sitzung 24.03.2022
7.
MagIbk/41563/GfGR-WV/2/2022
Wiedervorlage von Anträgen gemäß § 20 Abs. 6 GOGR
Bgm. Willi: Gemäß § 20 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner
Ausschüsse und des Stadtsenates (GOGR)
habe ich als Bürgermeister Anträge von Gemeinderatsmitgliedern dem Gemeinderat
vorzulegen, sofern diese Anträge nicht innerhalb eines Jahres erledigt worden sind.
Folgende Anträge gelten demnach als noch
nicht abgeschlossen:
Gemeinderat vom 25.02.2021:
-
Zahl GfGR/37/2021
"Fußgängerlnnenzonen Altstadt und
Maria-Theresien-Straße, Absicherung
durch Poller" (GR Kunst):
Eingebracht im Gemeinderat am
25.02.2021. Die Behandlung erfolgte
geschäftsordnungsgemäß in der Sitzung vom 18.03.2021. Der Antrag
wurde dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. Dieser hat
in seiner Sitzung vom 31.03.2021 beschlossen, die Mag.-Abt. II, Allgemeine
Sicherheit und Veranstaltungen, und
die Mag.-Abt. III, Tiefbau, um einen Bericht hinsichtlich genauer Standorte,
der Ausgestaltung und Kosten der Poller zu ersuchen.
Die Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit
und Veranstaltungen, hat für die Sitzung des Stadtsenates am 11.08.2021
einen Zwischenbericht zu gegenständlichem Antrag vorgelegt. Dieser wurde
zur Kenntnis genommen. Laut Beschluss des Stadtsenates vom
31.03.2021 sollte in der Folge eine
Stadtsenatsvorlage von der Mag.-Abt.
III, Tiefbau, ausgearbeitet werden.
Mit 23.03.2022 wurde dem Stadtsenat
eine Vorlage der Mag.-Abt. III, Tiefbau,
unterbreitet - für die Vergabe einer Studie zu den Sicherheitseinrichtungen
Fußgängerzone Maria-TheresienStraße.