Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.74
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 298 -
31.
MagIbk/43372/SP-BB-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B26, Hötting, Bereich
Schneeburggasse 53 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HÖB7, Nr. HÖ-B7/1 und Nr. 55/ao),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022 per Umlaufbeschluss:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B26, Hötting, Bereich
Schneeburggasse 53 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HÖ-B7, Nr. HÖ-B7/1 und
Nr. 55/ao), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
32.
MagIbk/43373/SP-BB-SA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA-B21, Saggen, Bereich Claudiastraße 2 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA-B15), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Über das Projekt der Bundesbahndirektion wurde im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
sehr intensiv diskutiert. Ich bedanke mich
bei der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, die in sehr mühevollen Verhandlungen eine Verbesserung
des eingereichten Projektes erzielt. Dort sollen Abstellplätze errichtet werden. Meine
Haltung war, dass die MitarbeiterInnen der
GR-Sitzung 24.03.2022
Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB)
vielleicht durch die neue S-Bahn-Haltestelle
direkt in dem Bereich mit der Bahn anreisen
können. Es wurde glaubhaft versichert,
dass seitens der Bediensteten auch Kfz-Abstellplätze benötigt werden. Von Seiten der
ÖBB ist auf viele Wünsche und Anregungen
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, eingegangen worden. Es wurde ein Kompromiss erzielt, dem
man mit gutem Gewissen zustimmen kann.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat bei Stimmenthaltung von GRin Duftner
und GR Mag. Fritz, 2 Stimmen, einstimmig:
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRÜNE, 10 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SA-B21, Saggen, Bereich Claudiastraße 2 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA-B15), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
33.
MagIbk/42342/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B20, Igls, Bereich Zimmerwiese, Gp. 739/2, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Ein sehr lang gehegter
Wunsch von Seiten der Bevölkerung von
Igls, der langsam Realität wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: