Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.96
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Ich sehe mich hier ein wenig als Erbe. Mir
geht es darum, dass die Sicherheit der
Menschen gewährleistet ist, genauso wie
die Wohnqualität. Die Umwelt und die damit
verbundene Gesundheit werden berücksichtigt. Aber, das wurde heute bereits ausgeführt, es sind damit auch Einsparungen zu
erzielen.
Von einem koordinierten Miteinander kann
man nicht sprechen, sondern ich sehe ein
verkehrspolitisches, unkoordiniertes Chaos
in dieser Stadt. Ich habe persönlich nur eine
kleine Hoffnung, dass mein Antrag angenommen wird. Das wäre auch keine Heldentat. Ich habe heute bereits ausgeführt,
dass das Leben ein Kompromiss ist. Um
diesen zu erreichen, ist es absolut notwendig, auf die Argumente jeder politischen
Fraktion zuzugehen und diese zu überzeugen.
Sachpolitisch gibt es keine Gründe gegen
diesen Antrag, eine solche Haltung kann
höchstens parteipolitisch motiviert sein. Die
Realität von Tempo 30 km/h wurde heute
bereits erwähnt. Ich darf an die Stadt Graz
erinnern, denn immerhin ist in der zweitgrößten Stadt von Österreich die 30 km/hBeschränkung kein Problem. Auch in unserer Partnerstadt Freiburg gibt es diese Geschwindigkeitsbeschränkung, wie auch in
vielen Tiroler Gemeinden. Dort sind die
Bundes- oder Landesstraßen ausgenommen, auf denen 50 km/h gefahren werden
darf.
Die Innsbrucker Grünen haben dieses Anliegen in ihrer Partei nicht als dringend empfunden, weil - das behaupte ich hier einfach
- der Vorschlag nicht von ihnen kam. Als
Kompromiss für eine Zustimmung stelle ich
folgenden Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.
2.
Der Gemeinderat spricht sich für die
Einführung von Tempo 30 km/h als bevorzugte Geschwindigkeit aus. Ausgenommen werden hiervon Bundes- und
Landesstraßen und vom Gemeinderat
zu definierende Durchzugsstraßen.
Die Durchzugsstraßen sind von einer
gemeinderätlichen Arbeitsgruppe unter
Einbindung aller Gemeinderatsparteien
festzulegen. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Umgebung von
GR-Sitzung 24.03.2022
Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen zu legen.
3.
Die Arbeitsgruppe hat dem Gemeinderat bis zum Jahresende 2022 die auszunehmenden Durchzugsstraßen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
4.
Basierend auf dieser Beschlussfassung
über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe
soll der Verordnungsentwurf für eine
flächendeckende Tempo-30-km/h-Beschränkung abseits von Bundes-, Landes- und Durchzugsstraßen durch die
zuständigen städtischen Ämter erarbeitet werden.
Buchacher, eigenhändig
Um diesen Kompromiss zu erzielen, sind
Gespräche notwendig, die nicht nur ich,
sondern auch meine MitstreiterInnen heute
geführt haben. Wir sind aus voller Überzeugung sehr motiviert. Daher haben wir diesen
Abänderungsantrag formuliert.
Ich möchte um Zustimmung bitten und ersuche
den Abänderungsantrag dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für
die konstruktiven Gespräche.
GR Schmidt: Ich bin kein Freund von flächendeckenden Verordnungen, wie es StRin
Mag.a Schwarzl heute ausgeführt hat, aber
man muss für alles offen bleiben. Der Antrag von GR Buchacher beinhaltet die Möglichkeit der Installierung einer Arbeitsgruppe, damit Mitglieder des Gemeinderates die Durchzugsstraßen definieren können. So gesehen hat der Antrag durchaus
einen gewissen Charme. Daher kann ich
ankündigen, wenn über die Zuweisung an
den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung abgestimmt wird, dass ich mitgehe.
Ich könnte mich durchaus in weiterer Folge
auch inhaltlich damit anfreunden.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen von
GR Schmidt nicht mehr gegendert.)
GR Mayer: GR Buchacher, danke für den
Antrag. Ich habe dem Antrag der Innsbrucker Grünen nicht zugestimmt. Auch diesem
Antrag wollte ich nicht entsprechen, da er
zu wenig konkret und eher schwammig ist.
Gewisse Dinge sind darin nicht definiert.