Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.103
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bei dem Lokalaugenschein im Bereich der
Messe, um dort eine Begegnungszone zu
schaffen, mit Dir in Kontakt zu treten. Zuvor
habe ich bereits ein Mail geschrieben, ob
wir die Anträge mit demselben Inhalt nicht
gemeinsam stellen können. Darauf habe ich
keine Antwort bekommen. Mir wurde nur
mitgeteilt, dass keine Gesprächsbereitschaft
besteht, da ich angeblich den Antrag abgeschrieben hätte.
Ich habe am 16.03.2022 an GR
Mag. Krackl, GR Appler, GR Buchacher und
GRin Dengg meinen Antrag geschickt, bevor
er auf die Plattform für die Gemeinderatsunterlagen kommt. Folgendes Mail habe ich
dazu geschrieben:
"Wie Euch bekannt ist, haben sowohl
GR Buchacher als auch ich selbst Anträge
zu dem Thema eingebracht. Ich denke,
dass beide Anträge dasselbe Ziel verfolgen,
mehr Verkehrssicherheit in der Stadt zu erreichen. Ich darf Euch den Antrag mit Begründung zukommen lassen und würde
mich darüber freuen, wenn wir uns hier im
Gemeinderat bei einer sinnvollen Maßnahme treffen könnten.
Ich freue mich jederzeit auf Rückmeldungen
und Vorschläge zum Umgang mit beiden
Anträgen."
Darauf gab es keine einzige Antwort.
(GR Mag. Krackl: Verhöhnung!)
Das ist überhaupt keine Verhöhnung.
Lucas, ich habe sogar mit Dir und StRin
Mag.a Oppitz-Plörer zuvor darüber schon
ein Gespräch geführt.
Zur Symbolpolitik: Gerade GR Mayer weiß,
dass wir gemeinsame Bemühungen für
Maßnahmen in der Reichenauer Straße unternommen haben. Darin sind wir beide leider gescheitert.
Zur Wortmeldung von GRin Mag.a Lutz
möchte ich nicht sehr viel ausführen. Zu Ihren Worten des "Möchte-gerne-grünen-Kindergartens" zur Maturantin werde ich mich
nicht äußern. Die Polizei ist in dem verkehrsrechtlichen Verfahren eine wichtige
Partnerin, aber sie ersetzt nicht die Politik.
Die Stellungnahme der Polizei ist in einem
Ermittlungsverfahren immer wichtig, aber
sie ist nicht das einzig Entscheidende. An
der ablehnenden Stellungnahme der Polizei
ist die Maßnahme daher nicht gescheitert.
GR-Sitzung 24.03.2022
Ich komme nun noch zu einigen inhaltlichen
Äußerungen. In der Stadt Graz war die Zustimmung bei der Ankündigung der Einführung der Tempo 30km/h-Beschränkung relativ hoch. Am Beginn der Testphase im
Jahr 1992 waren nur 44 % für diese Maßnahme, im Jahr 2001 erhöhte sich der Prozentsatz auf 80 %. Das ist durchaus volatil,
denn am Anfang überwiegt die Unsicherheit, weil eine Veränderung gegeben ist.
Alle waren damals noch skeptisch, mittlerweile wird die Maßnahme aber sehr akzeptiert.
Wir haben vor Weihnachten mit dem Wirtschaftsforschungsinstitut IMAD eine Umfrage gestartet, in der auch diese Detailfrage gestellt wurde. Das Ergebnis zeigte
sogar, dass sich über 60 % der FPÖ-WählerInnen für Tempo 30 km/h im Stadtgebiet
ausgesprochen haben. Das hat mich eigentlich verwundert.
Ich möchte noch auf den Abänderungsantrag von GR Buchacher eingehen. Wir haben ihn heute erst gelesen, denn mit uns
wurden keine Gespräche über diesen Abänderungsantrag geführt, den ich jedoch sehr
begrüße. Eigentlich entspricht er der Intention meines Antrages. Darin wird ein Bekenntnis formuliert. Eine Arbeitsgruppe soll
eingesetzt werden. In meinem Antrag wollte
ich, dass sich der Aussschuss für Umwelt,
Energie und Mobilität damit befasst, um die
Ämter entsprechende Fakten recherchieren
zu lassen. Der einzige Unterschied liegt darin, dass die Durchzugsstraßen definiert
werden und über den einen oder anderen
Teil einer Landesstraße nicht debattieren
wird. Es kann sich aber mitunter in der Arbeitsgruppe ergeben, dass es durchaus
sinnvoll wäre, am Innrain in Höhe des Terminals eine 30 km/h-Beschränkung einzuführen. In der Arbeitsgruppe kann daher
sehr viel passieren. Von unserer Seite wird
es eine Zustimmung zu dem Antrag geben.
Bgm.-Stellv. Lassenberger, die Kosten für
den öffentlichen Verkehr wurden alle generell bei einem gleichbleibenden Geschwindigkeitsregime in der Stadt gemessen. Die
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) und Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, Klimaschutzstrategien, sind
schon seit ein paar Wochen dabei, zu prüfen, welche Auswirkungen eine Beschränkung von 30 km/h bzw. 40 km/h im gesam-