Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf

- S.118

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- 342 -

Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GR Mag. Krackl, GRin Ringler, BA,
GR Onay, GRin Mag.a Berchtold, MSc und
FRITZ, 5 Stimmen, gegen GRÜNE und
NEOS, 12 Stimmen):
Die von GRin Mag.a Klingler-Newesely beantragte Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
(Seite 339) wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GR Mag. Krackl, GRin Ringler, BA,
GR Onay, GRin Mag.a Berchtold, MSc und
FRITZ, 5 Stimmen; gegen GRÜNE und
NEOS, 12 Stimmen):
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely und
MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des
Gemeinderates am 24.02.2022 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
46.19 MagIbk/41563/GfGR-AT/43/2022
Stadtsenatssitzungen, Zugang zu
Tagesordnung, Unterlagen und
Protokollen für GemeinderätInnen
(GRin Mag.a Klingler-Newesely)
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Es soll die
Möglichkeit geprüft werden, dass Informationen über dem Stadtsenat zugewiesene
Anträge an alle Mitglieder des Gemeinderates gegeben werden. Wir hatten heute in
der "Aktuellen Stunde" die Situation, dass
gemeint wurde, die NEOS hätten schon
viele konstruktive Ideen für eine Verbesserung der schulischen Nachmittagsbetreuung
eingebracht. Das liegt vielleicht daran, dass
unsere Anträge im Stadtsenat bearbeitet
worden sind, allerdings eine Stellungnahme
nur mir zugemittelt wurde. Die anderen Mitglieder des Gemeinderates bekamen diese
Information nicht.
Wir denken, dass es für eine transparente
Politik einfach notwendig ist, dass das gesamte Entscheidungsgremium alle Unterlagen zur Verfügung hat, um sich einen Überblick über die politische Gesamtsituation
verschaffen zu können.
Ich ersuche daher,
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GR-Sitzung 24.03.2022

Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich darf darauf hinweisen, dass in § 13 Abs. 5 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) geregelt ist, dass auch Gemeinderäte Einsicht in die Akten des Stadtsenates haben.
In der letzten Sitzung des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses
war es so, dass AV Dr. Crepaz die Auskunft
gegeben hat, dass er rechtlich der Meinung
ist, dass Gemeinderatsmitglieder Zugriff auf
die Akten des Stadtsenates haben dürfen.
Dies sollte daher geregelt sein. Wir haben
uns in der Sitzung des Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschusses mit der
Frage befasst, welche Mitglieder des Gemeinderates Zugriff auf die Akten des Stadtsenates haben dürfen. Die Auskunft laut AV
Dr. Crepaz war, dass alle in bestimmten
Fällen Einsicht haben dürfen.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
Mehrheitsbeschluss (gegen "Für Innsbruck"
{FI} und GERECHT, 8 Stimmen):
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely und
MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des
Gemeinderates am 24.02.2022 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
46.20 MagIbk/41563/GfGR-AT/44/2022
Stadt Innsbruck, Studie zu Migrationsursachen (GR Kunst)
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Im Stadtsenat
bekommen wir pro Quartal ein Blatt, auf
dem die jeweiligen Tabellen der Hauptwohnsitzmeldungen enthalten sind. Die inländische Bevölkerung wandert ab, die ausländische Bevölkerung strömt in die Stadt
Innsbruck. Mit der Studie möchten wir die
Hintergründe dieser Bewegungen erfahren,
damit man darauf reagieren kann, um die
inländische Bevölkerung zumindest in der
Stadt Innsbruck halten zu können. Welche
Auswirkungen diese Entwicklung auf die Zukunft hat, wäre interessant zu wissen.
Ich ersuche daher,
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.