Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf

- S.20

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nicht als Mehrleistungsvergütung, sondern tendenziell als Verwendungszulage (für
das Tragen eines besonderen Maßes an Verantwortung für die Führung der Geschäfte der Allgemeinen Verwaltung) im Sinne des GehG 1956 zu sehen.
Resümierend empfahl die Kontrollabteilung, die bereits für das Jahr 2002 angekündigte Überarbeitung der Nebengebührenverordnung in die Wege zu leiten und
in diesem Zusammenhang auch die finanzielle Entschädigung der Referenten für
die ihnen übertragene Produktverantwortung besoldungsrechtlich neu zu evaluieren.
Das in dieser Angelegenheit angesprochene Amt für Personalwesen bemerkte
dazu im Anhörungsverfahren, dass in der Anfangszeit der Einführung der Referenten mit Produktverantwortung in den neunziger Jahren und noch am Beginn dieses
Jahrhunderts diese Positionen meistens mit ehemaligen Amtsvorständen besetzt
gewesen seien, die ihre bisherige Leitungsfunktion aufgrund der Organisationsstrukturreform nicht mehr inne gehabt, ihre Leiterzulage jedoch nicht valorisiert
weiter bezogen hätten. In den letzten Jahren seien die Positionen der Referenten
mit Produktverantwortung sukzessive aber mit Mitarbeitern besetzt worden, die
bisher keine Leitungsfunktion bekleidet hätten. Zudem sei ihre Verantwortung in
den letzten Jahren laufend gestiegen und rechtfertige in zunehmenden Maße ihre
Einstufung als qualifizierte Führungskräfte. Es sei daher angedacht, im Rahmen
der Überarbeitung der Leiterzulagenverordnung dieser Entwicklung der letzten
Jahre Rechnung zu tragen.
Zum Fortgang der Angelegenheit berichtete das Amt für Personalwesen im Rahmen der Follow up – Einschau 2012, dass sich die Leiterzulagenverordnung derzeit in Überarbeitung befinde. Vorbehaltlich der Zielsetzungen der Stadtführung sei
eine Vorlage an den Gemeinderat im heurigen Jahr angedacht.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2013 wurde diesbezüglich berichtet, dass mit
Beschluss des Gemeinderates vom 05. Dezember 2013 eine Novelle der Leiterzulagenverordnung beschlossen worden ist, in der die Referatsleitungen nunmehr
Bestandteil sind. Die bisherige „Mehrleistungsvergütung Referenten“ sei damit per
1. Jänner 2014 in Wegfall gekommen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2011 der Stadtgemeinde
Innsbruck hat die Kontrollabteilung bei der Einschau in das Kapitel Voranschlagsunwirksame Gebarung einen Kassenrest in Höhe von - € 662.304,20 der
Vp 0/+365900/900 – Gemeindeabgaben, Steuerkasse-Überzahlungen näher untersucht.
Lt. Auskunft des Vorstandes des Amtes für Gemeindeabgaben resultierte der Kassenrest zum einen aus im Laufe der Zeit von Abgabepflichtigen geleisteten Überzahlungen und zum anderen aus nachträglichen Berichtigungen von Abgabenvorschreibungen, die von den Abgabepflichtigen nicht mehr rückgefordert worden
sind. Die Kontrollabteilung empfahl eine Prüfung vorzunehmen, ob und unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen eine „Bereinigung“ der entstandenen Überzahlungen (bzw. allfälliger Teile davon) durch Zuführung an den Ordentlichen
Haushalt vorgenommen werden kann. Im Rahmen des damaligen Anhörungsverfahrens teilte die MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung dazu mit,
dass aufgrund der mit der Kontrollabteilung im Zuge der Prüfung geführten Ge-

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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