Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.235
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Die Gebühren wurden auf die Konten 856500 und 365715 gebucht.
Siehe auch Antworten zu den Fragen 1, 3 und 5.
Frage 3:
Wann (Datum) hat das Café Toscana die aufgrund eines fälschlicherweise angenommenen Sachverhalts fehlerhaft vorgeschriebenen Gebühren in Höhe von
€ 552,30 beim Stadtmagistrat beeinsprucht und eine Rückerstattung des Betrages
eingefordert?
Antwort:
Am 10.04.2017 erhielt die Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, die
Anzeige der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, dass die Günther
Nagele KG den gegenständlichen Betrieb übernommen hat.
Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht klar, dass seitens der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, kein neuer, auf ein Jahr beschränkter Vertrag
bezüglich der Gastgartenfläche abgeschlossen wird und auch diesbezüglich
keine Kosten erwachsen würden.
Mit Bescheid vom 28.04.2017 wurde der Günther Nagele Gastro KG die straßenverkehrsrechtliche Genehmigung für den Gastgarten erteilt und wurden
die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsabgaben und Gebühren in Höhe
von € 514,30 vorgeschrieben.
Mit Schreiben vom 08.06.2017 hat die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, bestätigt, dass die Günther Nagele KG in den bestehenden Gastgartenmietvertrag eintreten kann.
Zu diesem Zeitpunkt war der oben angeführte straßenverkehrsrechtliche Bewilligungsbescheid bereits rechtskräftig und konnte und kann eine Abänderung – auch hinsichtlich der Kosten - nicht mehr erfolgen.
Das Schreiben von
vom 08.05.2017, gerichtet an die
damalige Bürgermeisterin, in welchem es hauptsächlich um Öffnungszeiten
ging und von keinerlei Rückforderung vorgeschriebener Kosten die Rede
war, konnte nicht als Berufung gegen den oben angegebenen Bewilligungsbescheid gewertet werden.
Auch das Mail von
vom 10.05.2017, gerichtet an die
Assistentin aus dem Büro der damaligen Bürgermeisterin, worin um einen
Besprechungstermin ersucht wurde, konnte nicht als Berufung gegen den
oben angegebenen Bescheid gewertet werden, zumal die Verkehrsbehörde
dieses Mail "nur" in cc erhalten hat.
Siehe auch Antworten zu den Fragen 1 und 5.
Frage 4:
Erfolgte gegenständlicher Einspruch des Café Toscana mündlich oder schriftlich
bzw. gibt es einen diesbezüglichen Schriftverkehr mit dementsprechender Geschäftszahl etc.? (Um Bekanntgabe der Geschäftszahl wird ersucht)
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