Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf

- S.237

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Frage 8:

Hat die zuständige Behörde von sich aus erkannt, dass im gegenständlichen Fall
die Gebühren in Höhe von € 552,30 aufgrund eines fälschlicherweise angenommenen Sachverhaltes fehlerhaft vorgeschrieben waren?

Antwort:

Siehe Antworten zu den Fragen 1, 3 und 5.

Frage 9:

Wenn ja, wann hat die zuständige Behörde selbiges (siehe Frage 8) erkannt, und
warum wurden die aufgrund eines fälschlicherweise angenommenen Sachverhaltes fehlerhaft vorgeschriebenen Gebühren in der Höhe von € 552,30 nicht über
das dementsprechende und das dafür vorgesehene Buchungskonto dem Café Toscana rückerstattet?

Antwort:

Siehe Antworten zu den Fragen 1, 3 und 5.

Frage 10:

Auf welches Buchungskonto wurden die aufgrund eines fälschlicherweise angenommenen Sachverhalts fehlerhaft vorgeschriebenen Gebühren in der Höhe von
€ 552,30 verbucht?

Antwort:

Siehe Antworten zu den Fragen 1, 2, 3 und 5.

Frage 11:

Wann (Datum) wurde der Bürgermeister von welcher zuständigen Behörde darüber informiert, dass dem Café Toscana die aufgrund eines fälschlicherweise angenommenen Sachverhalts fehlerhaft vorgeschriebenen Gebühren in Höhe von €
552,30 rückerstattet werden müssen, und warum wurde der Bürgermeister überhaupt von der zuständigen Behörde über diesen Sachverhalt informiert?

Antwort:

Mit dieser Angelegenheit wurde die Politik erstmals im Mai 2017 befasst,
eine endgültige Aufklärung konnte erst Anfang 2019 erfolgen. Der Bürgermeister wurde auf Nachfrage seitens der BetreiberInnen des Cafés über den
Sachverhalt informiert.
Siehe Antworten zu den Fragen 1, 3 und 5.

Frage 12:

Erfolgten die gegenständlichen Informationen an den Bürgermeister (Frage 11)
schriftlich oder mündlich?

Antwort:

Sie erfolgten schriftlich und mündlich.

Frage 13:

Wurde der Bürgermeister von der zuständigen Behörde ersucht, die Rückerstattung der Gebühren aus den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters zu retournieren, und wenn ja aufgrund welcher Rechtsgrundlage etc.?

Antwort:

nein

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