Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.247
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Antwort:
Die Pflastersteine aus Porphyr in gebundener Bauweise können technisch/wirtschaftlich nicht wiederverwertet werden.
Frage 24:
Wann wusste die zuständige Tiefbaustadträtin darüber Bescheid, dass die alten
Pflastersteine nicht mehr verwendet werden bzw. wann wurde die zuständige Tiefbaustadträtin in die Entscheidung miteingebunden, dass die-alten Pflastersteine
nicht mehr verwendet werden? (Datum)
Antwort:
Die Pflastersteine aus Porphyr in gebundener Bauweise können technisch/wirtschaftlich nicht wiederverwertet werden.
Frage 25:
Warum werden die alten Pflastersteine nicht mehr verwendet, obwohl in anderen
Städten nachweislich selbige nach Erneuerungen von Leitungen wiederverwendet
werden?
Antwort:
Die Pflastersteine aus Porphyr in gebundener Bauweise können technisch/wirtschaftlich nicht wiederverwertet werden. Dies gilt nicht nur für
Innsbruck, sondern auch für andere Städte. Gleichermaßen können in Innsbruck wie auch in anderen Städten beispielsweise Granitsteine oder
Porphyrsteine, welche aus einer ungebundenen Bauweise entnommen wurden, wiederverwendet werden.
Frage 26:
Warum wurde der Gemeinderat nicht in die Entscheidung miteingebunden, ob die
alten Pflastersteine der Altstadt nach Leitungserneuerung wiederverwendet werden, oder nicht?
Antwort:
Die Pflastersteine aus Porphyr in gebundener Bauweise können technisch/wirtschaftlich nicht wiederverwertet werden. Es besteht nach Innsbrucker Stadtrecht keine Entscheidungspflicht des Gemeinderates.
Frage 27:
Wurde im Zuge der Ausschreibung auch der "Beirat für Großprojekte" beigezogen, und wenn ja, wann wurde er beigezogen? (Datum)
Antwort:
nein
Frage 28:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Der Beirat für Großprojekte ist ein Verwaltungsgremium, das bei sämtlichen
Projekten ab einem städtischen Finanzmitteleinsatz von € 1 Mio. vor der Beschlussfassung zu befassen ist. Als Finanzmittel gelten jedenfalls alle Zahlungen, die die Stadt Innsbruck für ein bestimmtes Projekt tätigt. Zudem
sind Sachwerte, die die Stadt Innsbruck für ein Projekt dauerhaft einsetzt,
sowie übernommene Haftungen in den Finanzmitteleinsatz einzurechnen. Im
gegenständlichen Fall wurden die Kosten von der IKB und anderen LeitungsbetreiberInnen übernommen. Der städtische Finanzmitteleinsatz
(Adaptierungen von Entwässerungsleitungen) liegt sehr weit unterhalb dieses Schwellenwertes.
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