Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf

- S.252

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Antwort:

Hinsichtlich der Beleuchtung ist laut derzeitigem Planungsstand eine Abwicklung über die IKB im Rahmen des "Besorgungsauftrages betreffend die
öffentliche Beleuchtung auf dem Gebiet der Stadt Innsbruck" vorgesehen.
Die Finanzmittel stehen in der Anordnungsberechtigung der Mag.-Abt. IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, jährlich zur Verfügung.

Frage 4:

Wie viel kostet die Neugestaltung des Bozner Platzes konkret? (Bitte um Aufstellung nach Positionen: Planungsleistungen - Oberflächengestaltung samt konstruktivem Aufbau - Möblierung - technische Ausstattung - Beleuchtungsausstattung allenfalls Leitungsumlegungen - weitere Bauarbeiten - verkehrsplanerische Maßnahmen etc.)

Antwort:

Die Kosten der Neugestaltung ergeben sich nach Ausschreibung der Bauleistungen nach Abschluss der Ausführungsplanung. Der Gemeinderat hat
die Baukosten mit € 5 Mio. auf Preisbasis Oktober 2021 gedeckelt. Die zu
Grunde gelegte Kostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von
€ 5.003.000,-- auf Basis eines Vorentwurfes aus. Die Kostenschätzung basiert vornehmlich auf Einheitspreisen je m² Oberfläche auf Preisbasis Oktober 2021. Eine Detaillierung hinsichtlich Oberflächengestaltung, konstruktivem Aufbau, Möblierung, technischer Ausstattung ist erst nach erfolgter Detail- und Ausführungsplanung möglich.

Frage 5:

Finden Sie es vertretbar, dem Gemeinderat ein Millionenprojekt zur Beschlussfassung vorzulegen, in dem Wissen, dass wesentliche Kosten (Beleuchtungsausstattung - allenfalls Leitungsumlegung) zum Zeitpunkt der Beschlussvorlage noch
nicht annähernd kalkuliert wurden?

Antwort:

Der Auftrag an Planung und begleitende Kontrolle lautet, den Kostendeckel
von € 5 Mio. für die Baukosten nicht zu überschreiten. Es liegt im Wesen
von Infrastrukturprojekten, dass die Präzisierung von Kosten nur mit dem
Planungsfortschritt einhergehen kann. Die Kosten für Beleuchtungen richten sich gemäß Besorgungsauftrag an der Anzahl der Lichtpunkte und werden diese Kosten auch heute bereits entrichtet. Leitungsumlegungen treffen
auf Grundlage der präkaristischen Grundüberlassung die jeweiligen Leitungsbetreiber. Die Wettbewerbsauslobung und das Siegerprojekt nehmen
Bedacht darauf, dass Leitungsumlegungen nur in sehr mäßigem Umfang erforderlich sein werden.

Frage 6:

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 5.

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