Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf

- S.33

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inwieweit eine Änderung des Art 78d B-VG möglich sei, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung der MÜG als vollwertigen Wachkörper herzustellen, wurde darüber informiert, dass eine derartige Änderung nicht angedacht
werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung in Verbindung mit den Beschlüssen des
Gemeinderates wurde entsprochen.

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In den sonstigen Betriebskosten des Jahres 2010 im Betrag von (gerundet)
€ 33.153,00 waren Mietzinszahlungen im betraglichen Ausmaß von € 30.883,21
enthalten. Diese Mietkosten betrafen die bei der MÜG in Verwendung gestandenen Betriebsräumlichkeiten im Objekt Salurner Straße 4 im Jahr 2010. Im Zuge
der personellen Aufstockung der MÜG anlässlich deren Beauftragung mit der
Überwachung des ruhenden Verkehrs ergab sich auch die Notwendigkeit einer
räumlichen Erweiterung. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Mitarbeiter der MÜG
im 2. Stock und jene des Erhebungsdienstes sowie die seinerzeitigen Mitarbeiter,
welche Verwaltungsstrafverfahren abwickelten, im 1. Stock dieses Objektes untergebracht. Dieses Gebäude wurde anlässlich der Gründung der IIG & Co KG mit
Einbringungsvertrag vom 25.06.2003 als ehemals städtisches Objekt in das Eigentum der IIG & Co KG übertragen. Vorwiegend aufgrund der ohnehin bereits zum
damaligen Zeitpunkt herrschenden beengten Platzverhältnisse war zusätzlicher
räumlicher Bedarf gegeben. Im Sommer des Jahres 2009 ergab sich die Möglichkeit, das im Erdgeschoss des Gebäudes Salurner Straße 4 frei gewordene Geschäftslokal anzumieten und darin die MÜG unterzubringen. Von der IIG & Co KG
wurde dieses vormalige Geschäftslokal in weiterer Folge baulich adaptiert, indem
darin Büroräumlichkeiten samt Servicebereich für Parteienverkehr und Nebenräumen installiert worden sind.
Zum Prüfungszeitpunkt Ende März 2012 waren räumliche Veränderungen betreffend das Amt für allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen im Gang. So war damals beabsichtigt, dass die Mitarbeiter des Referates Erhebungsdienst gemeinsam mit den Mitarbeitern des Referates allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen sowie dem Amtsvorstand in das neu angemietete Objekt Museumstraße 3
übersiedeln. Die im Objekt Salurner Straße 4 frei werdenden Räumlichkeiten sollten den benötigten Platz für die Mitarbeiter der Referate Verkehrs- und Sicherheitsstrafen sowie Kurzparkzonenstrafen bieten. In diesem Zusammenhang wurden für die Mitarbeiter der MÜG im 2. Obergeschoss zusätzliche Flächen adaptiert
und dienen seither als Bereitschafts- und Umkleideräumlichkeiten. Zu den von der
IIG & Co KG an die städtische Finanzabteilung gerichteten Mietzinsvorschreibungen für das Objekt Salurner Straße 4 stellte die Kontrollabteilung fest, dass die
Verrechnung des Mietzinses für die Flächen im Erdgeschoss samt den angemieteten Kellerräumlichkeiten kostenrechnerisch über die Kostenstelle 2710041 – Mobile Überwachungsgruppe erfolgte. Der Mietzins für die Räume im 1. und 2. Obergeschoss wurde über die Kostenstelle 2720001 – Referatsleitung Erhebungsdienst
abgewickelt. Aufgrund der dargestellten räumlichen Nutzungsveränderungen im
Objekt Salurner Straße 4 – MÜG nutzte zusätzliche Flächen im 2. Obergeschoss
sowie weitere Nutzung durch Mitarbeiter der Referate Verkehrs- und Sicherheitsstrafen sowie Kurzparkzonenstrafen – im Haushaltsjahr 2012 empfahl die Kontrollabteilung, diese Veränderungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen der MA IV und gegebenenfalls der mietzinsvorschreibenden IIG & Co KG
auch in der städtischen Kostenrechnung abzubilden. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren avisierte die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft, die Empfehlung der Kontrollabteilung mit den zuständigen Dienststellen zu erörtern und

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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