Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.34
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entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Zur Follow up – Prüfung 2012 berichtete der Vorstand des Amtes für allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen, dass
aufgrund der im 2. Quartal des Jahres 2012 erfolgten Übersiedlung von Referaten
der Dienststelle (Erhebungsdienst von der Salurner Straße in die Museumstraße;
Kurzparkzonenstrafen vom Rathaus in die Salurner Straße) und der im 4. Quartal
des Jahres 2012 erfolgten Zusammenführung der bisherigen Referate Verkehrsund Sicherheitsstrafen sowie Kurzparkzonenstrafen zu einem Referat mit der
MA IV vereinbart worden wäre, dass in der Kostenrechnung beginnend mit
01.01.2013 die Parterreräumlichkeiten und Garagen des Objektes Salurner Straße
4 der Mobilen Überwachungsgruppe und das erste und zweite Obergeschoss dem
Referat Verkehrs- und Sicherheitsstrafen zugerechnet werden.
Im Rahmen der Follow up – Prüfung 2013 recherchierte die Kontrollabteilung, dass
die von der MA IV zugesagten kostenrechnerischen Änderungen bis dato nicht
umgesetzt worden sind. Auf diesen Umstand (persönlich) angesprochen argumentierte der zuständige Sachbearbeiter der MA IV, dass es sich bei der aus kostenrechnerischer Sicht unveränderten Einweisung der Mietzinszahlungen um ein Versehen bzw. ein Missverständnis handeln würde. Von ihm wurde zugesagt, die
diesbezügliche Erfassung in der Kostenrechnung noch für das Jahr 2013 zu korrigieren und ab dem aktuellen Jahr 2014 die zugesicherte kostenrechnerische Erfassung bereits im Rahmen der monatlichen Auszahlungsanordnungen umzusetzen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Gemäß der zur Regelung des Dienstbetriebes der MÜG vom zuständigen Amtsvorstand mit 10.06.2011 in Kraft gesetzten Dienstanweisung 06/11-MÜG vom
09.06.2011 standen zum damaligen Prüfungszeitpunkt für den Dienstbetrieb der
MÜG insgesamt 5 Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Nach Rücksprache mit dem
Amtsvorstand finden die Dienstfahrzeuge ausschließlich zu dienstlichen Zwecken
Verwendung. Die Kontrollabteilung nahm eine stichprobenhafte Prüfung der betreffend die Dienstfahrzeuge geführten Fahrtenbücher vor. Dabei ergaben sich aus
Sicht der Kontrollabteilung die folgenden – zusammengefasst aufgelisteten – Feststellungen bzw. Schwachstellen:
In den meisten Fällen vermisste die Kontrollabteilung eine Angabe über den
Grund der Fahrt. Dazu merkte die Kontrollabteilung an, dass sich die Fahrtenbucheintragungen im Bereich der MÜG offenbar grundsätzlich darauf beschränkten, dass der Fahrer bei Übernahme des Dienstfahrzeuges den Anfangs-Kilometerstand und bei Übergabe des Dienstfahrzeuges an den Fahrer
der folgenden Dienstschicht den Kilometer-Endstand vermerkt. Exaktere Fahrtenbuchaufzeichnungen (bspw. pro Dienstfahrt) wurden nicht geführt.
Die Übereinstimmung zwischen den Angaben über die gefahrenen Kilometer
bzw. der rechnerisch ermittelten Differenz zwischen dem Kilometer-Anfangsstand und Kilometer-Endstand war nicht immer gegeben. Vielfach betrug die
Abweichung lediglich 1 Kilometer, was wohl auf entsprechende Auf- bzw. Abrundungen zurückzuführen war. In Einzelfällen ergaben sich allerdings auch
größere Abweichungen (in Extremfällen bis zu 117 Kilometer).
Vereinzelt fehlte die Angabe der gefahrenen Kilometer zur Gänze und konnten
die gefahrenen Kilometer in diesen Fällen lediglich als Subtraktion zwischen
dem Kilometer-Anfangsstand und dem Kilometer-Endstand errechnet werden.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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