Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf

- S.315

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(zu Punkt 50.4)


Gemeinderatsfraktion Gerechtes In n sbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at

Stadtmagistrat Innsbruck

Bürgermeister Georg Willi

eingelangt am

2 4. M�rz 2022

im Hause

GJ6R-+T /56/2022

Geschaftss!elle für Gemeinderat und Sfadlserat

Innsbruck- 21032021

Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen,

der§ 30, Geschäftsordnung des lnnsbrucker Gemeinderates, wird ergänzt bzw. geän­
dert,
a) sodass es für die Redezeitbeschränkung eine konkrete Regelung gibt, und
die Redezeitbeschränkung durch den Vorsitzenden nach Anhörung des Obleu­
terates nicht mehr willkürlich erfolgen kann.
b) der Obleuterat muss die Redezeitbeschränkung schriftlich begründen. Die
schriftliche Begründung ist mindestens fünf Werktage vor der Sitzung des Ge­
meinderates dem Gemeinderat zu übermitteln.
c) die Redezeitbeschränkung wird auf der Tagesordnung mitgeteilt.
d) die schriftliche Begründung des Obleuterates für eine Redezeitbeschränkung
wird dem GR-Protokoll beigefügt.
Begründung:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck ist das höchste demokratische Organ der Stadt Inns­
bruck. Die Beschlüsse, welche im Gemeinderat gefasst werden, sind bedeutend für die Ge­
genwart und Zukunft der Stadt Innsbruck und somit auch für die lnnsbrucker Bevölkerung.
Die lnnsbrucker Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, dass vor gemeinderätlichen Beschluss­
fassungen eine dementsprechende Diskussion und somit auch Überzeugungsarbeit ver­
schiedenster Gemeinderatsfraktionen stattfindet. So ist Meinungsfreiheit eine Grundlage der
Demokratie, welche aber bei der aktuell willkürlich stattfindenden Redezeitbeschränkung,
ohne tatsächliche Begründung für selbige, massiv beschnitten wird.
Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wie die Redezeitbeschränkung für die jeweiligen Ge­
meinderatsfraktionen berechnet wird, sodass es eine konkrete Regelung in der Geschäfts­
ordnung des lnnsbrucker Gemeinderates benötigt, um eine willkürliche Redezeitbeschrän­
kung zukünftig zu verhindern. Ebenso sollte auch die Begründung für eine mögliche Rede-