Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.319
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(zu Punkt 50.6)
StR Rudi Federspiel
1. Bgm.-Stv. Markus Lassenberger
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
KO Andrea Dengg
GRin Beatrix Klaus
GRin Deborah Gregoire
GRin Astrid Denz
KO Stv. Andreas Kunst
Innsbruck, am 23.03.2022
Antrag
betreffend die Änderung der Wohnungsvergaberichtlinien
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die geltende Richtlinie über die Vormerkung als Mietwohnungswerber wird in
nachfolgenden Punkten geändert:
a. Pkt. 1.3 satz 1 lautet hinkünftig wie folgt: ,,Der/Die Wohnungswerberin und alle mit
ihm/ihr im gemeinsamen Haushalt lebenden mündigen Minderjährigen und
Erwachsenen müssen zum Zeitpunkt der Vormerkung seit 5 Jahren
ununterbrochen in Innsbruck wohnhaft sein und einen Wohnbedarf vorweisen."
2. Das der Wohnungsvergabe zugrundeliegende Punktesystem wird geändert wie folgt:
a. Pkt. 1.a) lautet wie folgt: "Kinderzuschlag für Kinder die mit der/dem Antragstellerln im
gemeinsamen Haushalt leben
• für das 1. Kind
16 Punkte
• für das 2. Kind
8 Punkte
• für das 3. Kind
6 Punkte
• für jedes weitere Kind
O Punkte"
b. Es wird ein Pkt. 7 eingefügt: .,Sprachkenntnisse Sprachniveaus laut dem
Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) bezogen auf die Beherrschung
der deutschen Sprache
• Niveaustufe C 2
25 Punkte
• Niveaustufe C 1
20 Punkte
• Niveaustufe B 2
10 Punkte
• Niveaustufe B 1
5 Punkte
• Niveaustufen A 2 und A 1
O Punkte"
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