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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-01-26-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf

- S.11

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- 11 -

ten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
17.

MagIbk/39576/SP-FW-DH/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. DH-F11, Dreiheiligen,
Bereich Nebengebäude Zeughausgasse 1a (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. DHF5), gemäß § 36 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. DH-F11, Dreiheiligen, Bereich Nebengebäude Zeughausgasse 1a
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. DH-F5), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs.3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderungen des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
18.

MagIbk/39782/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B59, Innenstadt, Bereich Maria-Theresien-Straße 18,
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B2), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes

GR-Sitzung 26.01.2022

Nr. IN-B59, Innenstadt, Bereich Maria-Theresien-Straße 18 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B2), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016, wird beschlosen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
19.

MagIbk/40863/SP-BB-AL/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL-B55, Arzl, Bereich Zimmeterweg 3 und 5 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. AL-B30/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AL-B55, Arzl, Bereich Zimmeterweg 3 und 5 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL-B30/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.