Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.6
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25.
MagIbk/42137/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW-B27, Hötting-West, Kranebitten, Bereich Klammstraße 46
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HW-B15), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.02.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HW-B27, Hötting-West, Kranebitten, Bereich Klammstraße 46 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. HW-B15), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
26.
MagIbk/42501/SP-FW-HÖ/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F34, Hötting, Bereich Schneeburggasse 13 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F1), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.02.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F34, Hötting, Bereich
Schneeburggasse 13 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F1), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
GR-Sitzung 24.02.2022
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss nur rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden flächenwidmungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
27.
MagIbk/42503/SP-BB-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ-B24, Hötting, Bereich
Schneeburggasse 13, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.02.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B24, Hötting, Bereich Schneeburggasse 13, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.