Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.67
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Bundesförderbeitrag –
Kommunalkredit Public
Consulting GmbH
(KPC)
Empfehlung
Auf Basis des Pariser Klimaschutzabkommens sowie der Ziele des
Innsbrucker Energieentwicklungsplanes, der e5 Gemeinden und Tirol
2050 werden von der IIG KG über den Mindeststandard der
gesetzlichen Bauvorschriften Neu- und Zubauten sowie Sanierungen
im Sinne einer baulichen Nachhaltigkeit geplant und umgesetzt.
Auch für dieses Bauvorhaben „WUB Kletterzentrum - Skate/Leichtathletikhalle“ hat die IIG KG eine Umweltförderung bezüglich
Thermische Gebäudesanierung bei der Kommunalkredit Public
Consulting GmbH (KPC) im Jahr 2015 beantragt. Diese wurde auf
Vorschlag der Kommission in Angelegenheiten der Umweltförderung im
Inland vom seinerzeitigen Bundesminister (BMLFUW) mit Entscheidung vom 26.02.2016 gewährt.
Die vorläufig gewährte Bundesförderung von € 52.733,00 verringerte
sich auf € 40.872,00, da Änderungen in der Bauausführung (bspw. in
der Statik, in der Bauphysik sowie bei den Dämmstärken, etc.)
erfolgten. Der diesbezügliche Förderbetrag wurde (erst) im Juli 2019
dem Bankkonto der IIG KG gutgeschrieben. Die IIG KG hat diese KPCFörderung buchhalterisch je zur Hälfte (€ 20.436,00) auf die
Leichtathletikhalle und die Trendsport-/Skatehalle aufgeteilt.
In diesem Kontext empfahl die Kontrollabteilung wie beim
Kletterzentrum Innsbruck der IIG KG, den gesamten bereits von der
Stadt Innsbruck vorfinanzierten Förderungsbeitrag in Höhe von
€ 20.436,00, welchen die IIG KG im Jahr 2019 vereinnahmte, ebenfalls
retour zu überweisen.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung reduziert diese KPCFörderung, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Sanierung der
betreffenden Bestandhalle steht, dementsprechend die mit 20.07.2018
abgerechneten Projektkosten. Dies hat zur Folge, dass sich die
jeweiligen Finanzierungsanteile der Stadt Innsbruck und des Landes
Tirol gleichmäßig um die besagte Bundesförderung verkürzen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme teilte die IIG KG mit, dass
dieser Förderungsbetrag in Höhe von € 20.436,00 dem Mietzinsreservekonto des Objektes gutgeschrieben wurde und für die Instandhaltung verwendet werde.
Finanzierungsanteil
Stadt Innsbruck und
Land Tirol
Empfehlungen
Im Hinblick auf diese von der Kontrollabteilung angewandte
Berechnungsmethodik bemisst sich der vereinbarte Hälfte-Finanzierungsanteil des Landes Tirol lt. Fördervertrag vom 02.10.2015 mit
€ 1.201.805,90. Das Land Tirol hat demgegenüber einen aliquoten
(Erst-)Investitionszuschuss von € 1.060.200,00 am 25.08.2017 an die
Stadt Innsbruck ausbezahlt. Folglich ergibt sich noch ein rechnerischer
offener Förderbetrag von € 141.605,90 an die IIG KG (bzw. Stadt
Innsbruck). Die Kontrollabteilung moniert in diesem Kontext, dass
weder die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (als vertragliche
Förderungsnehmerin) noch die Stadt Innsbruck den in Rede stehenden
ausständigen Finanzierungsanteil in Höhe von € 141.605,90 bis zum
heutigen Tage beim Land Tirol einmahnten.
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Zl. KA-02182/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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