Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.80
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Begründung:
Ad 1.)
Mittagstischzubereiter:innen für Kindergärten, Schülerhorte und Schulen werden in
der Verwendungsgruppe e angestellt. Assistenzkräfte für Kindergärten und
Schülerhorte werden, sofern sie den gesetzlich vorgeschriebenen
Qualifizierungslehrgang noch nicht absolviert haben, in der Verwendungsgruppe e
angestellt und werden in weiterer Folge in die Verwendungsgruppe d überstellt,
sobald sie den Qualifizierungslehrgang abgeschlossen haben. Dieser ist innerhalb
von drei Jahren nachzuweisen. Aktuell stehen freie Dienstposten in der
Verwendungsgruppe d zur Verfügung, der Dienstpostenplan in der
Verwendungsgruppe e ist jedoch ausgeschöpft. Dies hat zur Folge, dass im Moment
keine Mittagstischzubereiter:innen und keine Assistenzkräfte ohne
Qualifizierungslehrgang mehr eingestellt werden können, obwohl diese dringend
gebraucht werden. Eine flexible Bedeckung zwischen den Verwendungsgruppen d
und e - ausschließlich für die oben genannten Berufsgruppen - , ist daher dringend
notwendig. Dies hat keine Zusatzkosten gegenüber dem Voranschlag zur Folge.
Ad 2.)
Im Bereich der Pädagogischen Fachkräfte können derzeit kaum neue
Mitarbeiter:innen rekrutiert werden, der Arbeitsmarkt ist leer. Aktuell ausgeschriebene
offene Stellen können nicht besetzt werden. Dennoch ist die Stadt in der
gesetzlichen Verpflichtung, den Mindestpersonaleinsatz aufrecht zu erhalten. Zudem
ist die Einhaltung des Mindestpersonaleinsatzes Voraussetzung dafür, dass die
Personalförderungen des Landes lukriert werden können. Eine Entspannung ist erst
im Herbst in Sicht, wenn ein neuer Jahrgang an jungen Pädagog:innen die
Ausbildung abgeschlossen hat und diese dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Das Amt für Kinder, Jugend und Generationen behilft sich im Moment dadurch,
Pädagog:innen aus den Leitungsgruppen (diese sind mit 2 Pädagog:innen besetzt)
abzuziehen, um alle Gruppen mit zumindest einer Pädagogin besetzen zu können. In
diesen Leitungsgruppen müssen jedoch dann Assistenzkräfte nachbesetzt werden,
um dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.
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