Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.49
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Bgm. Willi kann ohne Beschluss eines Gremiums über diese Mittel verfügen. Das ist
eine direkte Folge der Wahl, die Dich zum
gewählten Bürgermeister gemacht hat. Damit obliegt es auch Dir als Person, diese
Mittel zu verwenden und gegenzuzeichnen!
Du hättest der Kontrollabteilung auch sagen
können, es ist ein Fehler unterlaufen! Wir
werden unseren Umgang mit persönlichen
Unterzeichnungen ändern. Meine Büroleiterin agiert nur auf meine direkte Order und
übernimmt lediglich die operative Auszahlung.
Bgm. Willi, hättest Du so reagiert, wäre der
Bericht lediglich drei Seiten lang! Doch lieber hat man verlautbart, dass Ihr so arbeiten dürft, denn die Büroleiterin des Bürgermeisters hat ja eine Vollmacht! Herr Bürgermeister, es stellt sich die Frage, was unterschreibt sie noch alles für Dich! Was macht
sie noch alles, was eigentlich Dir als direkt
gewählter Bürgermeister zusteht?
Durch die Einführung des direkt gewählten
Bürgermeisters hat es die komplexe Aufgabe gegeben, eine Gewaltenteilung zwischen dem Gemeinderat und dem Bürgermeister zu finden. Es hat also einen Machtausgleich gegeben. Man hat also gesagt,
wenn jemand vom Volk direkt gewählt wird,
hat er ein gewisses Standing. Er hat ad personum gewisse Privilegien.
Es geht nicht um die Bänke in St. Nikolaus.
Es geht darum, dass Du, Bgm. Willi, nicht
nur eine gewisse Macht und Geld zur Verfügung bekommen hast, sondern auch die
Verantwortung muss von Dir übernommen
werden. Mit dem Bericht und den Antworten
aus Deinem Büro - ich glaube nicht einmal,
dass es Deine eigenen Antworten sind stellt sich dem Gemeinderat die Frage, wird
die Aufgabe des Bürgermeisters so wahrgenommen, wie sie es erfordert?
Es geht nicht darum, ob man seinen MitarbeiterInnen vertraut. Das ist nicht die Frage!
Es gibt Aufgaben, die kann man als Bürgermeister nicht delegieren! Bgm. Willi, es tut
mir leid, aber Deine Unterschrift gehört auf
solche Dokumente! Diese Mittel stehen Dir
persönlich zur Verfügung, also bedarf es
Deiner Unterschrift!
Wenn Ihr das alles einfach mit einer Vollmacht begründet, stellt sich vielen in diesem
Haus die Frage, was noch alles gemacht
GR-Sitzung 24.02.2022
wird. Bgm. Willi, ich gebe Dir Recht. Am
Ende musst Du alles ausbaden. Es ist
Deine Büroleiterin. Dennoch sollte man
nicht so vorgehen, nur, weil Du es am Ende
ausbaden musst.
Dr. Fankhauser hat angekündigt, die Mag.Abt. I, Personalwesen, und den Dienstpostenplan zu überprüfen. Ich empfehle Euch
ein wenig mehr Demut, ein besseres Demokratieverständnis und die Einsicht, dass
Fehler gemacht wurden. Steht zu Euren
Fehlern, nehmt sie Euch zu Herzen und
macht es besser. Das wäre viel klüger!
Es geht nicht um die Bänke, sondern um
den Weg, wie sie beschaffen und aufgestellt
wurden! Wenn der Weg zu holprig ist,
kommt ein schlechtes Ergebnis heraus.
Bgm. Willi, bitte nimm es Dir zu Herzen. Es
sind Angelegenheiten, die Dir in der Wahl
anvertraut wurden. Das Wahlergebnis hat
niemanden Deiner MitarbeiterInnen ausgezeichnet, sondern Dich! Also musst Du
diese Dokumente zeichnen. Es geht nicht
um die Bänke, sondern um die formelle Einhaltung. Wir haben die Form in diesem
Haus und in der Stadt zur Gänze verloren!
GR Mag. Plach: Grundsätzlich teile ich die
Einschätzung von GR Appler. Auf zwei
Punkte möchte ich hinweisen. Ein Kontrollausschuss ist vorhanden, um genau jene
Themen, die wir gerade im Gemeinderat
durchkauen müssen, zu erörtern und Fragen zu beantworten. Wenn die Büroleiterin
keine Zeit hat, muss eben Herr Bürgermeister kommen. Die Fragen hätten im Kontrollausschuss geklärt werden können.
Für mich bleibt eine Frage offen, die ich
jetzt auch im Gemeinderat stellen muss:
Was umfasst diese Vollmacht? Das ist ein
wichtiger Punkt! Was darf die Büroleiterin
tun? Ich habe mir gerade § 46 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) angesehen. Viel Spielraum gibt es eigentlich nicht.
Welche Kompetenzen wurden mit dieser
Vollmacht an die Büroleiterin delegiert?
Wir müssen sicherstellen, dass die zuständigen Organe über die jeweiligen Entscheidungen befinden. Das sind wir den BürgerInnen der Stadt Innsbruck schuldig! In diesem Fall, bist Du, Herr Bürgermeister, das
zuständige Organ! Es ist nicht zu viel verlangt, erfahren zu wollen, welche Entscheidungen von Dir weiterdelegiert werden und