Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.56
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bühren" für den Gastgarten des Cafés Toskana entnehmen können. Was passiert,
wenn alle, die einen Gastgarten haben, bei
Herrn Bürgermeister ansuchen? Wird er
auch das bezahlen?
In einer weiteren Anfrage wollten wir wissen, warum diese Kostenübernahme überhaupt erfolgt ist. Ich lese nun die Antwort
vor:
"Es wurden bereits bezahlte Gebühren ersetzt, die aufgrund eines fälschlicherweise
angenommenen Sachverhaltes fehlerhaft
vorgeschrieben worden waren."
Das klingt etwas kompliziert, aber im Prinzip
heißt es, dass das Amt offensichtlich die
doppelte Gastgartengebühr eingehoben hat.
Das kann passieren, aber der Rechnungskreis - da habe ich mich bei der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, erkundigt - ist ein vollkommen anderer. Wenn ein Amt etwas doppelt verrechnet, dann hat dieses Amt - sonst
passt es auch buchhalterisch nicht - diesen
Betrag zu refundieren. Er sollte nicht aus
den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters
bezahlt werden, denn das passt nicht zusammen.
Es wird diesbezüglich heute eine weitere
Anfrage von uns geben, denn das möchte
ich abgeklärt haben. Wenn es tatsächlich
nicht so war, dass die Gebühren doppelt
verrechnet wurde, sondern Herr Bürgermeister - aus welchen Gründen auch immer
- die Gebühren für diesen Gastgarten bezahlt hat, dann fordere ich alle GastgartenbetreiberInnen der Stadt auf, einen Antrag
zu stellen, aus den Verfügungsmitteln des
Bürgermeisters die Gebühren für ihre Gastgärten zu bezahlen.
Was den Bericht der Kontrollabteilung angeht, sind noch sehr viele Fragen offen. Mir
ist beispielsweise rätselhaft, warum Herr
Bürgermeister die Auskunftsperson, die
beim letzten Mal aus zeitlichen Gründen
verhindert war, heute nicht eingeladen hat?
Viele hätten dazu noch Fragen. Ich werde
daher als Vorsitzender des Kontrollausschusses folgenden Antrag stellen:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bericht der Kontrollabteilung wird dem
Kontrollausschuss erneut zugewiesen, da
noch Punkte offen sind, die in Gesprächen
GR-Sitzung 24.02.2022
mit den entsprechenden Personen zu klären
sind.
Anschließend wird dem Gemeinderat nochmals berichtet.
(Unruhe im Saal)
Ein solcher Antrag ist stadtrechtlich möglich.
Ich habe mich erkundigt. Es geschieht zwar
selten, aber es ist möglich.
Ich glaube nicht, dass wir diesen Bericht der
Kontrollabteilung jetzt zur Kenntnis nehmen
können, da sehr viele Fragen - z. B. die
Vollmacht betreffend - noch offen sind. Wir
haben gegenüber den SteuerzahlerInnen
die Verantwortung, nach Erhalt solcher Informationen entsprechend zu handeln. Ich
denke, die Antworten sind ausgeblieben.
Daher stelle ich an Herrn Bürgermeister die
Frage, warum heute die Auskunftsperson,
die wir dringend gebraucht hätten, nicht erschienen ist. Es liegt natürlich in Deiner
Macht, Herr Bürgermeister.
Ich bitte Sie, dem Antrag auf nochmalige
Zuweisung des Berichtes an den Kontrollausschuss zuzustimmen, damit wir vielleicht
mehr Licht ins Dunkel bringen.
Bgm. Willi: Meine Büroleiterin ist deshalb
nicht da, weil die Beiziehung sachkundiger
Personen in § 24 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wie folgt geregelt ist:
"… Wird dem Bürgermeister von mindestens
vierzehn Mitgliedern des Gemeinderates
spätestens drei Werktage vor einer Sitzung
schriftlich die Beiziehung von leitenden
städtischen Bediensteten oder von vertretungsbefugten Organen von Unternehmungen, an denen die Stadt mit mindestens
25 v.H. des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist, vorgeschlagen, so hat der
Bürgermeister diese Personen zur betreffenden Sitzung einzuladen."
Das ist nicht erfolgt, daher ist meine Büroleiterin heute nicht da. Ich beantworte aber
gerne die offenen Fragen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich glaube,
Herr Bürgermeister, Sie haben vorgelesen
"leitende städtische Bedienstete". Soweit
ich mich erinnern kann, ist Eichhorn BA
MSc keine leitende Bedienstete. Ich glaube,
laut Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) sind